100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt ignorierte Löschpflicht bei Falschbehauptungen
Jan Stahr100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt ignorierte Löschpflicht bei Falschbehauptungen
Ein deutsches Gericht hat Meta zu einer Strafe von 100.000 Euro verurteilt, weil das Unternehmen falsche Beiträge über einen Soldaten, der im Gazastreifen stationiert ist, nicht gelöscht hat. Das Urteil erfolgte, nachdem das Unternehmen einen Gerichtsbeschluss über zwei Wochen lang ignoriert hatte, woraufhin der betroffene Soldat rechtliche Schritte einleitete.
Der Fall begann mit der Veröffentlichung falscher Vorwürfe gegen den Soldaten auf Facebook. Am 23. März 2026 hatte die Pressestrafkammer des Landgerichts Frankfurt Meta angewiesen, die Beiträge umgehend zu entfernen. Da das Unternehmen dieser Aufforderung nicht nachkam, beantragte der Soldat am 8. April 2026 die Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Missachtung des Gerichts.
Die Beiträge blieben bis zum 10. April 2026 online – also 15 bis 17 Tage nach dem ursprünglichen Gerichtsbeschluss. Das Gericht urteilte später, dass die Verzögerung durch Meta inakzeptabel sei, insbesondere angesichts der Schwere der falschen Behauptungen. Es bewertete das Nichtstun des Unternehmens als systemisches Versagen und eine klare Missachtung rechtlicher Verpflichtungen.
Am 28. Mai 2026 verhängte das Gericht die Strafe in Höhe von 100.000 Euro. Meta hat nun die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Die Strafe steht im Zusammenhang mit Metas wiederholten Versäumnissen, schädliche Inhalte trotz eines direkten Gerichtsbeschlusses zu löschen. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen für Plattformen, die Löschanforderungen ignorieren. Meta muss nun entweder die Strafe zahlen oder die Entscheidung vor einem höheren Gericht anfechten.






