A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Lissi StiebitzA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt aufgrund rechtlicher Herausforderungen weiterhin ausgesetzt. Am Dienstag wird eine entscheidende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig erwartet, die darüber befinden könnte, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Im Mittelpunkt steht eine Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss für diese Strecke.
Das A39-Projekt soll Lüneburg und Wolfsburg verbinden, wobei die Trasse durch Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter führen und schließlich in die A7 münden wird. Im südlichen Abschnitt würde die Strecke von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn verlaufen – inklusive eines neuen Rastplatzes am Tappenbecker Moor zwischen Weyhausen und Ehra.
Der BUND hatte bereits nach dem ersten Planfeststellungsbeschluss Klage eingereicht. Das Gericht gab der Umweltorganisation 2020 recht, woraufhin eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren eingeleitet wurden. Dennoch reichte der BUND 2024 eine weitere Klage ein. Die mündliche Verhandlung in diesem Fall war zunächst für den 13. Mai angesetzt, wurde jedoch auf den 23. Juni verschoben. Aktuell ist der Status des südlichen Abschnitts auf der Website der Autobahn GmbH mit „Planfeststellungsbeschluss vorhanden, nicht vollziehbar“ angegeben.
Die anstehende Gerichtsentscheidung könnte die rechtlichen Unsicherheiten um das Projekt klären. Falls das Urteil zu Gunsten der Beklagten ausfällt, könnten die Bauarbeiten in den Bereichen Wolfsburg und Gifhorn endlich beginnen. Die Entscheidung wird zeigen, ob der Planfeststellungsbeschluss Bestand hat oder weiter überarbeitet werden muss.






