24 May 2026, 14:32

Autor gewinnt Prozess – doch Paragraf 188 bleibt umstrittenes Beleidigungsgesetz

Beleidigungen gegen Politiker

Autor gewinnt Prozess – doch Paragraf 188 bleibt umstrittenes Beleidigungsgesetz

Ein Autor musste sich wegen eines vier Jahre alten Tweets, in dem ein deutscher Politiker beleidigt wurde, rechtlich verantworten. Zwar wurde der Fall zu seinen Gunsten entschieden, doch die Debatte um Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs ist damit neu entfacht. Das Gesetz ermöglicht es, Beleidigungen gegen Amtsträger zu verfolgen – selbst ohne formelles Gerichtsverfahren.

Ursprünglich war der Autor zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden, weil er den CDU-Politiker Philipp Amthor 2019 als „rassistischen Arsch“ bezeichnet hatte. Der Tweet geriet erst durch eine andere Ermittlung in den Fokus der Behörden und wirft Fragen auf, wie mit solchen Fällen umgegangen wird.

Die rechtlichen Probleme des Autors begannen, als er wegen der Bezeichnung der AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ ermittelt wurde. Zwar wurde er dafür nicht angeklagt, doch dabei stieß man auf den älteren Tweet über Amthor. Nach Paragraf 188 kann der Staat Beleidigungen gegen Amtsträger von Amts wegen verfolgen – also ohne Anzeige des Betroffenen. Die Verjährungsfrist für solche Delikte beträgt fünf Jahre.

Obwohl der Prozess für den Autor günstig ausging, warnte er, dass normale Bürger ohne juristisches Wissen unter demselben Gesetz leiden könnten. Er argumentiert, dass Paragraf 188 mehr schade als nutze, da er eher Ressentiments gegen Politiker schüre, als sie zu schützen. Auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat das Gesetz kritisiert, weil es die freie Rede einschränken könne.

Besonders problematisch sind Strafbefehle, die Verurteilungen ohne vollständiges Verfahren ermöglichen und das Gesetz noch strenger machen. Der Autor, der selbst als Kommunalpolitiker tätig war, kennt die Auswirkungen von Online-Hass aus eigener Erfahrung. Dennoch glaubt er, dass das aktuelle System eine Zweiklassengesellschaft schafft, in der öffentliche Persönlichkeiten Sonderrechte genießen, die anderen verwehrt bleiben.

Der Fall hat die anhaltende Kontroverse um Paragraf 188 verdeutlicht. Kritiker werfen dem Gesetz vor, es gewähre Politikern einen unverhältnismäßigen rechtlichen Schutz, während Bürger ungerechtfertigt bestraft werden könnten. Die Erfahrungen des Autors legen nahe, dass das Gesetz reformiert – oder sogar abgeschafft – werden müsste, um weiteren Missbrauch zu verhindern.

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