08 May 2026, 18:21

Beamtenbund warnt vor ungerechter Besoldungsreform und drohender Verfassungswidrigkeit

Ein detaillierter architektonischer Grundrissplan des ehemaligen Bundeskanzleramts in der Bundesrepublik Deutschland, der die strukturelle Anordnung und Anmerkungen zeigt.

Beamtenbund warnt vor ungerechter Besoldungsreform und drohender Verfassungswidrigkeit

Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert grundlegende Überarbeitung des geplanten Besoldungsreformgesetzes

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat weitreichende Änderungen am Entwurf der Bundesregierung für eine Besoldungsreform gefordert. Zwar begrüßt der Verband einzelne Aspekte der Vorlage, warnt jedoch, dass zentrale Regelungen ungerecht und möglicherweise verfassungswidrig seien. Kritik übt der DBB insbesondere an Einkommensungleichheiten und den neuen Berechnungsmethoden für die Gehälter von Führungskräften.

Ein zentraler Streitpunkt ist die geplante Behandlung von Beamten der B-Besoldungsgruppe. Laut Entwurf sollen diese im Vergleich zu Kollegen der A-Gruppen geringere Gehaltserhöhungen erhalten. Besonders umstritten ist der vorgeschlagene Abstand von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4, den der DBB als zu gering einstuft. Eine interne Analyse des Verbandes kommt zu dem Schluss, dass die Differenzierung rechtlichen Anforderungen nicht genüge.

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Zudem lehnt der DBB die Abkehr vom „Alleinverdienerprinzip“ im Gesetzentwurf ab. Stattdessen sieht die Vorlage vor, bei der Gehaltsberechnung ein fiktives Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr zugrunde zulegen. Der Verband argumentiert, dass dieser Faktor außerhalb des Einflussbereichs der Beschäftigten liege und ihr Recht auf angemessene Bezahlung unzulässig schmälere.

Positiv bewertet der DBB hingegen den Plan, die Einstiegsgehälter im Bundesdienst anzuheben. Der Verband unterstützt die Idee, neue Beamte direkt in die zweite Besoldungsstufe einzugruppieren. Gleichzeitig besteht er darauf, dass die Reform insgesamt mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar sein muss – insbesondere mit dem Leistungsprinzip und der Pflicht zu klaren Gehaltsabstufungen. Das Bundesinnenministerium hat sich bisher nicht zu den geplanten Anpassungen in der B-Besoldung geäußert.

Die Einwände des DBB spiegeln die Spannungen um Lohngerechtigkeit und Rechtmäßigkeit der Reform wider. Bleibt der Entwurf unverändert, drohen Führungskräften im öffentlichen Dienst geringere Gehaltserhöhungen und ein System, das ihre Bezüge an externe Faktoren knüpft. Mit seiner Forderung nach einer Überprüfung setzt der Verband die Abgeordneten unter Druck, vor der finalen Verabschiedung des Gesetzes nachzubessern.

Quelle