13 April 2026, 14:25

Betrunken zum Bewerbungsgespräch: 4,75 Promille und die Folgen

Frau in weißer Jacke und schwarzem Oberteil vor einem blauen und gelben Hintergrund sitzend, mit Ohrringen und Mikrofon während eines Interviews.

Betrunken zum Bewerbungsgespräch: 4,75 Promille und die Folgen

Eine 45-jährige Frau erschien betrunken zu einem Vorstellungsgespräch in einem Seniorenheim – mit einem später gemessenen Blutalkoholwert von 4,75 Promille, weit über der gesetzlichen Grenze. Der Vorfall zog rechtliche Konsequenzen nach sich, nachdem Mitarbeiter der Einrichtung die Polizei alarmiert hatten.

Die Frau war mit dem Auto zum Bewerbungsgespräch im Seniorenheim erschienen. Eine Personalverantwortliche bemerkte schnell einen starken Alkoholgeruch und informierte die Behörden. Die anschließenden Tests bestätigten einen Blutalkoholspiegel von 4,75 Promille – mehr als das Neunfache des in Deutschland gültigen Grenzwerts von 0,5 Promille.

Zunächst hatte ein Gericht die Frau vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt freigesprochen. Das Urteil wurde jedoch in der Berufung aufgehoben. Sie wurde schließlich zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt und verlor ihren Führerschein für mindestens sechs Monate.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da weitere Berufungsmöglichkeiten bestehen.

Der Fall zeigt die schweren Risiken von Alkohol am Steuer auf. Die Frau muss nun mit finanziellen Strafen, einem Fahrverbot und möglichen beruflichen Nachteilen rechnen. Sollte das Urteil erneut angefochten werden, könnten sich die juristischen Verfahren weiter hinziehen.

Quelle