23 March 2026, 16:22

BGH stoppt Verbrenner-Verbot für Mercedes und BMW – ein Sieg der Autobauer

Ausführliches Bild eines Auto-Motors mit der Beschriftung "Deutsches Patent 890,000,000 - Schematics des Motors" von einer Buchseite.

BGH stoppt Verbrenner-Verbot für Mercedes und BMW – ein Sieg der Autobauer

Bundesgerichtshof weist Klagen gegen Verbrenner-Verbot für Mercedes und BMW ab

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Deutschlands höchstes Zivilgericht hat Klagen abgewiesen, die ein Verbot für Mercedes-Benz und BMW vorsahen, ab 2031 keine Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr zu verkaufen. Das am 23. März 2026 verkündete Urteil wies die Forderung der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) zurück, wonach die Autobauer an individuelle CO₂-Budgets gebunden sein sollten. Beide Konzerne begrüßten die Entscheidung als Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit.

Das Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte, dass es keine spezifischen CO₂-Kontingente für einzelne Hersteller gebe. Damit widersprach das Gericht direkt der Argumentation der DUH, die sich auf ein errechnetes "CO₂-Budget" für jeden Autobauer stützte. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Unternehmen rechtlich gezwungen werden können, den Verkauf von Verbrennern bis November 2030 einzustellen.

Weder die Bundesregierung noch das Umweltministerium äußerten sich öffentlich zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 oder zu Forderungen nach einem festen Ausstiegsdatum. Die Medienberichterstattung konzentrierte sich stattdessen ausschließlich auf das zivilrechtliche Verfahren vor dem BGH.

Mercedes-Benz und BMW zeigten sich erleichtert über das Urteil. Sie werteten den Richterspruch als wichtige Weichenstellung für mehr Planungssicherheit von Unternehmen in Deutschland.

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet einen Rückschlag für Umweltaktivisten, die strengere Emissionsvorgaben durchsetzen wollen. Sie beseitigt die akute Gefahr eines erzwungenen Verbrenner-Verkaufsverbots für die beiden Autobauer. Zudem unterstreicht das Urteil, dass CO₂-Budgets – falls sie überhaupt Anwendung finden – einer klareren rechtlichen Definition bedürfen.

Quelle