17 April 2026, 04:20

Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen als Kostenfaktor für Familien nennt.

Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien

Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem Betrugsversuch, bei dem es über eine gefälschte Website fast 240 Euro verloren hätte, als es einen Reiseantrag für das Vereinigte Königreich stellen wollte. Der Vorfall, der am 13. März 2026 bei der Polizei gemeldet wurde, zeigt die Risiken auf, die mit der Nutzung inoffizieller Plattformen für amtliche Dokumente verbunden sind. Die Behörden warnen weiterhin Reisende vor betrügerischen Websites, die es auf Antragsteller für die elektronische Einreiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA) abgesehen haben.

Das Paar hatte online nach einer ETA gesucht, die seit Anfang 2025 verpflichtende Einreisevoraussetzung für das Vereinigte Königreich ist. Über eine Suchmaschine stießen sie auf eine Website, auf der sie ihre persönlichen Daten – einschließlich der Kreditkarteninformationen – eingaben. Die Seite verlangte daraufhin eine Zahlung von 240 Euro, was weit über der offiziellen Gebühr von 18,50 Euro pro Person liegt.

Misstrauisch wegen der hohen Kosten verweigerten sie die Freigabe der Transaktion. Ihre Bank sperrte die Karte umgehend, um Betrug zu verhindern. Nach der Erkenntnis, fast Opfer eines Betrugs geworden zu sein, erstattete das Paar noch am selben Tag online Anzeige bei der Polizei.

Die Verbraucherzentrale Deutschland rät Reisenden dringend, Anträge ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung unter https://www.gov.uk/eta zu stellen. Anträge, die über andere Kanäle eingereicht werden, bergen das Risiko, dass persönliche Daten in die Hände von Betrügern geraten oder unnötige Gebühren anfallen.

Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Der Fall dient jedoch als Mahnung vor den Gefahren inoffizieller Antragsportale. Die britischen Behörden betonen, dass ETAs ausschließlich über ihr offizielles Portal beantragt werden müssen. Reisende werden aufgefordert, die Authentizität einer Website stets zu überprüfen, bevor sie sensible Daten preisgeben.

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