Brandenburg verbietet religiöse Symbole in Gerichtssälen – Neutralitätsgesetz kommt
Hans Jürgen ZobelBrandenburg verbietet religiöse Symbole in Gerichtssälen – Neutralitätsgesetz kommt
Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für die Justiz – religiöse Symbole in Gerichtssälen verboten
Brandenburg will ein Neutralitätsgesetz für seine Justiz einführen, das sichtbare religiöse Symbole in Gerichtssälen verbietet. Betroffen wären Kopftücher, Kippas und Kreuze, um den Anschein von Voreingenommenheit bei Urteilen zu vermeiden. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender Debatten in ganz Deutschland über religiöse Bekundungen im öffentlichen Dienst.
Die rot-schwarze Landesregierung stützt sich bei dem Gesetzesvorhaben auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Die Verantwortlichen argumentieren, das Gesetz werde das Vertrauen der Bürger stärken, indem es sicherstelle, dass Entscheidungen ausschließlich auf rechtlichen Grundsätzen beruhen.
Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, unterstützt den Entwurf. Er regt an, das Verbot auch auf Laienrichter und sogar Tattoos mit religiösem oder politischem Bezug auszuweiten. Das Justizministerium in Potsdam hat jedoch noch keinen Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzes bekannt gegeben.
Brandenburg schließt sich damit mehreren anderen Bundesländern an, darunter Berlin, die bereits ähnliche Neutralitätsregelungen umgesetzt haben. Die wiederholten Kontroversen über religiöse Symbole im öffentlichen Amt haben diesen Schritt beschleunigt.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, müssen Richter und Gerichtspersonal religiöse Symbole während der Verhandlungen ablegen oder verbergen. Befürworter versprechen sich davon, jeden Anschein von Parteilichkeit in rechtlichen Entscheidungen auszuräumen. Der Entwurf steht noch zur offiziellen Debatte und Abstimmung im Landtag an.






