Brandenburger Landtagsabgeordnete verzichten teilweise auf Gehaltserhöhung 2027
Jan StahrBrandenburger Landtagsabgeordnete verzichten teilweise auf Gehaltserhöhung 2027
Abgeordnete des Brandenburger Landtages haben einem teilweisen Verzicht auf die automatische Erhöhung ihrer Bezüge für das Jahr 2027 zugestimmt. Die Entscheidung folgt Forderungen der Oppositionsfraktionen, die Anpassungen ihrer Entschädigungen einzufrieren oder zu begrenzen. Mit dem Schritt sollen Ausgaben reduziert werden, ohne dabei die notwendige Unterstützung für ihre Arbeit zu gefährden.
Der Großteil der geplanten Erhöhung der Grundvergütung für Landtagsabgeordnete wurde ausgesetzt. Dadurch sollen im Haushalt des Landtags etwa 700.000 Euro eingespart werden. Die allgemeine automatische Anpassung der Bezüge, die derzeit auf 3,5 Prozent gedeckelt ist, bleibt im Übrigen unverändert.
Die Oppositionsfraktionen AfD und BSW hatten zunächst eine vollständige Einfrierung jeglicher Erhöhung der Abgeordnetenbezüge für das kommende Jahr gefordert. Die AfD schlug vor, Anpassungen nur alle zwei Jahre und in Abhängigkeit von der Lohnentwicklung vorzunehmen. Die BSW-Fraktion hingegen forderte ein vollständiges Einfrieren beider Bestandteile der Grundvergütung.
Ludwig Scheetz, Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, betonte, die Abgeordneten würden Haushaltsverantwortung mit der Notwendigkeit vereinen, ihre wichtige Arbeit fortzuführen. Die Wahlkreiszulage und die Altersvorsorgebeiträge der Abgeordneten bleiben von den Änderungen unberührt.
Aktuell erhalten die Abgeordneten monatlich 8.911,89 Euro für den lohngebundenen Teil ihrer Bezüge, 1.217,22 Euro für den inflationsbereinigten Anteil, 270 Euro als Wahlkreiszulage sowie 10.399,11 Euro für die Altersvorsorge. Durch den teilweisen Verzicht verringert sich der Haushalt des Landtags um 700.000 Euro. Die automatischen Anpassungen der Bezüge bleiben unter der bestehenden Obergrenze von 3,5 Prozent bestehen. Wahlkreiszulagen und Altersvorsorgebeiträge bleiben vorerst unverändert.
