Bundesinnenministerium ignoriert eigene Warnungen zu umstrittenen Grenzabweisungen von Asylsuchenden
Hans Jürgen ZobelBundesinnenministerium ignoriert eigene Warnungen zu umstrittenen Grenzabweisungen von Asylsuchenden
Das deutsche Bundesinnenministerium steht seit Langem wegen seiner Praxis, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, in der internen Kritik. Aus über 1.300 Seiten umfassenden geleakten Dokumenten geht hervor, dass Ministeriumsmitarbeiter wiederholt vor den rechtlichen Bedenken gegen diese Vorgehensweise warnten. Trotz dieser Vorbehalte trieb die Regierung 2025 die umstrittene Anweisung weiter voran.
Bereits im August 2024 hatte die Abteilung B 2 des Ministeriums davor gewarnt, dass die Abweisung von Asylantragstellern "erhebliche rechtliche und politische Risiken" berge. Mitarbeiter bezeichneten die Praxis als "höchst problematisch" und "nach EU-Recht rechtlich nicht haltbar". Sie betonten, Deutschland müsste eine extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit nachweisen – ein Argument, das bisher kein EU-Staat erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorbringen konnte.
Bis Januar 2025 gingen interne Einschätzungen davon aus, dass eine mögliche rechtliche Anforderung mindestens neun Monate vor dem EuGH verhandelt werden würde. Dennoch unterzeichnete der neu ernannte Innenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai 2025 eine Weisung, die Grenzbeamten ermächtigte, Schutzsuchende abzuweisen. Seither werden monatlich durchschnittlich 113 Asylbewerber an der Grenze zurückgewiesen.
Anfang März 2025 legte die Europa-Rechtsabteilung des Ministeriums ein weiteres Gutachten vor, das die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Praxis bestätigte. Die Beamten stellten fest, dass weder Bundesländer noch Kommunen Belege für eine extreme Bedrohungslage vorgelegt hatten, die die Abweisungen rechtfertigen würde. Aus den Unterlagen geht zudem hervor, dass das Ministerium die Verantwortung abschob und behauptete, die lokalen Behörden müssten eine Krise nachweisen – obwohl solche Daten nicht existierten.
Trotz anhaltender rechtlicher und verfahrensbezogener Bedenken bleibt die Praxis bestehen. Über 1.300 Seiten interner Aufzeichnungen belegen, dass Ministeriumsangehörige durchgehend ihre Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem EU-Recht äußerten. Ohne Nachweis einer Krise der öffentlichen Ordnung steht die Vorgehensweise weiterhin in der Kritik – selbst aus den Reihen der Regierung.






