Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren
Albertine StollDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren
Deutschland hat die EU-Frist zur Einführung neuer Lohntransparenzgesetze verpasst. Die Regelungen hätten eigentlich bis Montag, den 8. Juni 2026, in Kraft treten sollen, doch das Land hat sie bisher nicht umgesetzt. Durch diese Verzögerung verstößt Deutschland gegen EU-Recht, das darauf abzielt, die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu schließen.
Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz verpflichtet Arbeitgeber, Gehaltsangaben für Bewerber von vornherein offenzulegen. Zudem ist es ihnen untersagt, nach früheren Einkommen zu fragen. Nach den neuen Vorschriften können Beschäftigte Auskunft über die durchschnittlichen Verdienste in vergleichbaren Positionen verlangen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitern müssen künftig regelmäßig über ihre geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede berichten. Die durchschnittliche Lohnlücke in der EU beträgt 11,1 %, in Deutschland verdienen Frauen jedoch 15,6 % weniger pro Stunde als Männer. Die ersten Berichtspflichten und Auskunftsrechte sollten ursprünglich im Juni 2026 greifen, wurden nun aber auf Juni 2028 verschoben.
Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland wird nun für Anfang 2027 erwartet. Wegen der Verzögerung prüft die Europäische Kommission derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land.
Die neuen EU-Regeln zielen darauf ab, Lohnungleichheit durch mehr Transparenz zu verringern. Arbeitgeber müssen strengere Berichtspflichten erfüllen, während Beschäftigte mehr Rechte auf Gehaltsinformationen erhalten. Durch die versäumte Frist werden diese Änderungen in Deutschland später als geplant in Kraft treten.






