08 June 2026, 20:18

Drei Aufsichtsratsmitglieder verlassen Eintracht Braunschweig vorzeitig

Drei Aufsichtsratsmitglieder verlassen Eintracht Braunschweig

Drei Aufsichtsratsmitglieder verlassen Eintracht Braunschweig vorzeitig

Drei langjährige Mitglieder des Aufsichtsrats von Eintracht Braunschweig werden am 12. Juni 2026 von ihren Ämtern zurücktreten. Jens-Uwe Freitag, Hildegard Eckardt und Hartmut Rickel kündigten ihren Rückzug an und verwiesen dabei auf die Notwendigkeit von Vertrauen und Geschlossenheit innerhalb des Gremiums. Ihr Ausscheiden erfolgt vor den turnusgemäßen Wahlen im November 2026.

Die scheidenden Mitglieder begründeten ihre Entscheidung mit der Betonung, wie wichtig ein einheitliches Auftreten für eine wirksame Aufsichtsarbeit sei. Sie dankten Kollegen, Mitarbeitenden und Anhängern für die jahrelange Zusammenarbeit und sicherten dem Verein auch künftig ihre Unterstützung zu. Die Präsidentschaft des Braunschweiger Turn- und Sportvereins Eintracht von 1895 e.V. würdigte zwar ihre Verdienste, bedauerte jedoch ihren Rücktritt.

Durch die Rücktritte verbleiben bis zu den Wahlen 2026 sieben Mitglieder im Aufsichtsrat: Nicole Kumpis, Rainer Cech, Sebastian Götze, Torsten Sümnich, Rüdiger Warnke, Dr. Ullrich Wegner und Uwe Fritsch. Fritsch, der als Ersatzmitglied gewählt worden war, rückt für Hartmut Rickel nach. Um voll handlungsfähig zu bleiben, muss das Gremium mindestens fünf Mitglieder umfassen.

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Auf seiner nächsten Sitzung wird der Aufsichtsrat aus den eigenen Reihen einen neuen Vorsitzenden oder eine neue Vorsitzende wählen. Die Präsidentschaft bestätigte, dass die Entscheidungsfähigkeit des Gremiums trotz der personellen Veränderungen uneingeschränkt erhalten bleibe. In einer abschließenden Erklärung wünschten die ausscheidenden Mitglieder dem Verein, seinen Mitarbeitenden, Fans und Sponsoren weiterhin viel Erfolg.

Bis November 2026 wird der Aufsichtsrat mit sieben Mitgliedern weiterarbeiten. In Kürze soll eine neue Führungspersönlichkeit für den Vorsitz bestimmt werden. Der Verein versicherte, dass der Betrieb und die Governance ohne Unterbrechung fortgeführt werden.

Quelle