EU-Methanverordnung wird aufgeweicht: Lobbyisten und USA setzen Durchbrüche durch
Hans Jürgen ZobelEU-Methanverordnung wird aufgeweicht: Lobbyisten und USA setzen Durchbrüche durch
EU-Methanverordnung unter Druck: Industrie und ausländische Regierungen setzen Flexibilisierung durch
Seit August 2024 gilt die Methanverordnung der EU, doch sie steht zunehmend unter Druck durch Lobbyverbände und ausländische Regierungen. Ursprünglich sollte sie harte Strafen für Methanlecks vorsehen, doch nun wurden Spielräume geschaffen, um Lieferengpässe zu vermeiden. Interessenvertreter und Politiker hatten auf Änderungen gedrängt und argumentiert, die Maßnahmen könnten die Energiesicherheit gefährden.
Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, Methanemissionen entlang der gesamten Lieferkette zu erfassen und zu reduzieren. Auch Gaslieferanten aus Drittstaaten wie den USA müssen Lecks bei der Förderung minimieren – andernfalls drohen Konsequenzen. Verstöße sollten ursprünglich mit Bußgeldern, Gewinnabschöpfungen und öffentlichen Warnungen geahndet werden.
Monatelang hatten Gaslobbyisten wie der Verband Eurogas für Ausnahmen gekämpft – und mit wachsender Sorge um die Versorgungssicherheit an Einfluss gewonnen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warnte bereits im März, die Regeln könnten Gaslieferungen gefährden.
Nach der überarbeiteten Fassung können Strafen nun verschoben, gestreckt oder sogar ausgesetzt werden – selbst über die Heizperiode hinaus. Die Behörden prüfen künftig, ob Sanktionen die Versorgung destabilisieren könnten, doch eine klare Definition, was eine Krise ausmacht, fehlt. Die EU-Kommission hat zudem keine Fristen für solche Ausnahmen festgelegt.
Auch die Regierung unter dem ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump hatte sich eingemischt und eine Abschwächung oder Abschaffung der Verordnung gefordert. US-Vertreter argumentierten, sie benachteilige amerikanische Energieexporteure. Sanktionen greifen nun erst, wenn sich die Marktlage stabilisiert hat.
Die Änderungen bedeuten: Strengere Methankontrollen können pausiert werden, sobald die Versorgung als gefährdet gilt. Unternehmen müssen zwar weiterhin mit Strafen rechnen, doch wann diese verhängt werden, bleibt ungewiss. Die Durchsetzung der Verordnung hängt nun weniger von festen Terminen ab, sondern von der allgemeinen Entwicklung auf dem Energiemarkt.






