10 May 2026, 16:18

Familienrechtsreform: Hubigs Plan gegen häusliche Gewalt und Kindeswohlgefährdung

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Familienrechtsreform: Hubigs Plan gegen häusliche Gewalt und Kindeswohlgefährdung

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Reform des Familienrechts vorgeschlagen, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gerichte gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern untersagen können – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Richter sollen jeden Fall individuell prüfen, bevor sie eine Entscheidung treffen.

Ziel der Reform ist es, den Schutz in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zu stärken, in denen häusliche Gewalt eine Rolle spielt. Die Gerichte müssten dabei Art, Schwere und Häufigkeit der Misshandlung sowie das Risiko weiterer Übergriffe bewerten. Droht die körperliche Sicherheit des Partners durch die Gewalt eines Elternteils, könnten Richter vorübergehende oder dauerhafte Kontaktverbote zu den Kindern verhängen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das Justizministerium lehnt pauschale Umgangsverbote ab, da der Ausschluss eines Elternteils aus dem Leben eines Kindes als schwerwiegender Eingriff gilt. Stattdessen könnten in manchen Fällen mildere Maßnahmen wie begleitete Besuchskontakte angeordnet werden. Der Entwurf anerkennt, dass Kinder tiefgehend leiden, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt sind – selbst wenn sie nicht unmittelbar betroffen sind.

Wird die Reform verabschiedet, erhalten Familiengerichte mehr Befugnisse, um gewalttätigen Eltern den Zugang zu ihren Kindern einzuschränken. Im Mittelpunkt steht der Opferschutz, während Entscheidungen weiterhin im Einzelfall getroffen werden sollen. Der Gesetzentwurf ist Teil umfassender Bestrebungen, häusliche Gewalt in familienrechtlichen Verfahren stärker zu berücksichtigen.

Quelle