Gericht blockiert Zugang zu mutmaßlichen Stasi-Akten von Angela Merkel
Lissi StiebitzGericht blockiert Zugang zu mutmaßlichen Stasi-Akten von Angela Merkel
Ein Berliner Autor hat einen Rechtsstreit um den Zugang zu Stasi-Akten der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel verloren. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab und begründete dies damit, dass der Schriftsteller kein Anrecht auf die Herausgabe der Unterlagen habe. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine geplante Veröffentlichung über Einrichtungen der DDR.
Der Autor hatte sämtliche Stasi-Dokumente zu Merkel für Forschungszwecke angefordert. Die Bundesarchive bestätigten jedoch, dass es keine "freigabefähigen Akten" über sie gebe. Zudem fand das Gericht keine Belege dafür, dass die Stasi Merkel während ihrer Tätigkeit bevorzugt behandelt habe.
Nach geltendem Recht ist der Zugang zu Stasi-Akten nur bestimmten Personengruppen unter strengen Auflagen gestattet. Die Regelungen abwägen dabei das öffentliche Interesse gegen den Schutz persönlicher Daten. Die Richter wiesen darauf hin, dass Merkel während der aktiven Phase der Stasi kein öffentliches Amt innehatte, was die Gründe für eine Offenlegung weiter einschränke.
Mit dem Urteil ist der Fall noch nicht endgültig entschieden. Der Kläger kann die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anfechten.
Das Urteil bestätigt die bestehenden Beschränkungen beim Zugang zu Stasi-Akten. Es besagt, dass Merkels Unterlagen – sofern sie existieren – weiterhin durch Datenschutzbestimmungen geschützt bleiben. Der Fall verdeutlicht die anhaltende Spannung zwischen historischer Forschung und dem Recht auf individuelle Vertraulichkeit im wiedervereinigten Deutschland.






