Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht
Jan StahrGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt ihr, bestimmte Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen – obwohl frühere #MeToo-Vorwürfe gegen ihn weitgehend fallen gelassen wurden. Im Mittelpunkt des Falls stehen widersprüchliche Aussagen während einer viel beachteten politischen Kontroverse.
Der Streit begann, als der Rundfunksender RBB Ende 2023 mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar berichtete. Keine dieser Anschuldigungen stammte von Schedlich, doch die Berichte lösten breite Aufmerksamkeit aus. Später entschuldigte sich der RBB, nachdem sich viele der Vorwürfe als haltlos herausstellten.
Gelbhaar, der alle Anschuldigungen zurückwies, verlor aufgrund der Affäre seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2024. Anfang 2025 schied er schließlich ganz aus dem Parlament aus. Das Gericht stellte später fest, dass Teile des Streits auf unterschiedlichen Darstellungen beruhten, nicht auf nachgewiesenem Fehlverhalten.
Schedlichs juristischer Erfolg stützt sich auf eine eidesstattliche Versicherung, die sie dem RBB vorlegte. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass sie bestimmte Aussagen über Gelbhaar wiederholen darf – trotz der früheren Zurückweisung der meisten Vorwürfe.
Das Urteil bedeutet einen Teilerfolg für Schedlich und ermöglicht es ihr, in einem Fall mit großer politischer und öffentlicher Brisanz an bestimmten Äußerungen festzuhalten. Gelbhaar hingegen bleibt nach dem Verlust seiner Kandidatur aufgrund der Vorwürfe weiterhin außerhalb des Parlaments. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Komplexität von Konflikten, in denen konkurrierende Erzählungen aufeinandertreffen, ohne dass sich eine klare Wahrheit herauskristallisiert.






