16 April 2026, 02:21

Hessen weitet Mitgliederkreis der Apothekerkammer aus – neue Gebühren und mehr Bürokratie

Plakat mit der Überschrift "Verringerung der Arzneimittelkosten unter der Biden-Harris-Verwaltung" mit Text und Logo.

Hessen weitet Mitgliederkreis der Apothekerkammer aus – neue Gebühren und mehr Bürokratie

Neue Regeln in Hessen erweitern Mitgliederkreis der Landesapothekerkammer

In Hessen gelten neue Bestimmungen, die den Mitgliederkreis der Landesapothekerkammer (LAK) auf nicht aktiv praktizierende Berufsangehörige ausweiten. Die Änderung folgt einer Novelle des Landesheilberufegesetzes. Dadurch muss die Kammer nun ihre Gebührenstruktur und Verwaltungsabläufe anpassen, um die größere und heterogenere Mitgliederschaft zu berücksichtigen.

Die Gesetzesänderung verpflichtet die LAK, auch von Apothekerinnen und Apothekern Beiträge zu erheben, die nicht mehr beruflich tätig sind. Betroffen sind etwa Rentner sowie Personen mit Hauptwohnsitz in Hessen, die derzeit keinen Apothekenbetrieb führen. Die Kammer steht nun vor der Aufgabe, diese Gruppen zu identifizieren, ausfindig zu machen und zu registrieren – was den Arbeitsaufwand in den Geschäftsstellen deutlich erhöht.

Gebührenanpassungen sind bereits in mehreren Bundesländern in Kraft getreten: In Berlin zahlen angestellte Apothekerinnen und Apotheker nun jährlich 294 Euro – eine Erhöhung um 100 Euro im Vergleich zum Vorjahr. In Sachsen stieg der Beitrag für angestellte Mitglieder auf 228 Euro (bisher: 152 Euro). Der niedrigste Quartalsbeitrag für freiwillige Mitglieder liegt bei 40 Euro.

Um die finanziellen Rücklagen zu schonen, hat die Kammer die Beiträge für das laufende Jahr halbiert. Zudem muss die Gebührenordnung überarbeitet werden, um die neuen Mitgliederkategorien abzubilden. In Niedersachsen wurde außerdem die "Pharmazeutische Zeitung" (PZ) aus dem Leistungspaket der Mitgliedschaft gestrichen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Durch die erweiterte Mitgliederregelung fallen künftig mehr nicht praktizierende Apothekerinnen und Apotheker in den Zuständigkeitsbereich der LAK. Der administrative Aufwand steigt, da die Kammer diese Personen ermitteln und erfassen muss. Die angepassten Gebühren und die überarbeitete Beitragsordnung sollen die finanzielle Grundlage für die größere Mitgliederschaft sichern.

Quelle