Karfreitag in Berlin und Brandenburg bleibt streng – warum die Ruhe erhalten wird
Jan StahrKarfreitag in Berlin und Brandenburg bleibt streng – warum die Ruhe erhalten wird
Karfreitag bleibt in Berlin und Brandenburg ein Tag strenger Ruhe – trotz Lockerungen in anderen Bundesländern
In beiden Regionen gelten weiterhin langjährige Verbote für öffentliches Tanzen, Musik und größere Veranstaltungen. Die Regelungen sollen den ernsten Charakter des Feiertags bewahren, auch wenn einige Nachbarländer ähnliche Beschränkungen in den vergangenen Jahren gelockert haben.
In Brandenburg gilt ein vollständiges Veranstaltungsverbot für öffentliche Tanzveranstaltungen von Mitternacht am Karfreitag bis 4:00 Uhr am Karsamstag. Zudem sind Freiluftversammlungen, Umzüge und die meisten Unterhaltungsveranstaltungen in diesem 24-Stunden-Zeitraum untersagt. Für Gaststätten mit Alkoholausschank gelten zusätzliche Einschränkungen: Jede Veranstaltung, die über den einfachen Ausschank von Speisen und Getränken hinausgeht, ist verboten. Kulturministerin Manja Schüle verteidigte die Maßnahmen und betonte, dass "Tage der Stille und Besinnung allen zugutekommen".
Berlin setzt auf eigene strenge Regelungen: Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von 4:00 Uhr morgens bis 21:00 Uhr verboten, musikalische Darbietungen – selbst in Bars oder Restaurants – sind untersagt. Auch öffentliche Sportevents mit Musik oder Unterhaltung sind tabu. Zusätzlich gelten die üblichen Sonntagsruheregeln.
Dieser Ansatz steht im Kontrast zu anderen Bundesländern. In den letzten fünf Jahren haben Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen ihre Tanzverbote an Karfreitag entweder abgeschafft oder gelockert. Nordrhein-Westfalen und Hessen erlassen zwar noch bestimmte Einschränkungen, erlauben aber mehr Spielraum für private oder kleinere Veranstaltungen. Berlin und Brandenburg bleiben damit eine der wenigen Regionen, die an der Tradition festhalten.
Karfreitag zählt in Deutschland zu den "stillen Feiertagen", ebenso wie der Volkstrauertag und Totensonntag. Landesgesetze verbieten an diesen Tagen oft Tanzen, laute Musik und bestimmte Kinoaufführungen.
Die Regelungen in Berlin und Brandenburg erhalten den Karfreitag als Tag der Besinnung – ohne öffentliches Tanzen, Musik oder große Feiern. Veranstalter und Gaststätten müssen sich daran halten oder mit Strafen rechnen. Während andere Bundesländer zu liberaleren Regelungen übergegangen sind, setzen diese beiden Regionen weiterhin auf den ernsten Charakter des Feiertags.






