Mainz ändert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen statt Hotels ab 2026
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die zentrale Neuerung besteht darin, dass künftig nicht mehr die Betriebe, sondern die Gäste selbst für die Abgabe aufkommen müssen. Mit dieser Änderung soll klargestellt werden, wer die Steuer bei zukünftigen Aufenthalten zu tragen hat.
Die aktualisierte Satzung enthält eine Übergangsregelung für bestehende Verträge: Unternehmen mit langfristigen Vereinbarungen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, müssen die Steuer erst ab dem 31. März 2027 entrichten. Damit erhalten sie zusätzliche Zeit, um sich auf die Umstellung einzustellen.
Als nächster Schritt wird der überarbeitete Entwurf am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach dessen Prüfung geht die Satzung zur endgültigen Beschlussfassung in den Stadtrat.
Falls der Rat zustimmt, treten die neuen Regelungen nach dem Beschluss in Kraft. Dann obliegt es den Gästen und nicht mehr den Betrieben, die Beherbergungssteuer zu zahlen. Die Übergangsphase entlastet dabei Unternehmen mit älteren Verträgen.






