Neues Gesetz: Widerrufsbutton soll Online-Kündigungen für Verbraucher erleichtern
Hans Jürgen ZobelNeues Gesetz: Widerrufsbutton soll Online-Kündigungen für Verbraucher erleichtern
Deutschland hat ein neues Gesetz eingeführt, um die Online-Stornierung von Verträgen für Verbraucher zu vereinfachen. Das am 5. Februar 2026 verabschiedete Gesetz verpflichtet Unternehmen, einen "Widerrufsbutton" auf ihren Websites einzurichten. Diese Änderung folgt der EU-Richtlinie 2023/2673 und soll den Prozess transparenter und zugänglicher gestalten.
Der "Widerrufsbutton" muss leicht auffindbar und nutzerfreundlich sein. Er kann als Link dargestellt werden, muss jedoch deutlich auf der Website hervorgehoben sein. Unternehmen können ihn etwa im Header oder Footer platzieren, um einen schnellen Zugriff zu ermöglichen.
Der Button löst ein zweistufiges Verfahren aus: Zunächst geben Verbraucher ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse ein. Anschließend müssen sie ihre Anfrage vor dem Absenden bestätigen. Nach Abschluss ist das Unternehmen verpflichtet, umgehend eine Eingangsbestätigung zu versenden.
Zusätzlich müssen Unternehmen ihre Datenschutzerklärungen anpassen. Die neuen Vorschriften verlangen, dass sie erläutern, wie personenbezogene Daten während des Widerrufsverfahrens verarbeitet werden. Zudem müssen die Widerrufsrichtlinien nun Angaben zum Standort und zur Funktion des Buttons enthalten.
Das Gesetz stellt sicher, dass Verbraucher Online-Verträge mit minimalem Aufwand kündigen können. Unternehmen müssen den Button bis zum Stichtag einführen und ihre Richtlinien anpassen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen gemäß den aktualisierten Regelungen.






