12 June 2026, 22:23

Neues Standortsicherungsgesetz 2025 entlastet energieintensive Unternehmen bei CO₂-Kosten

Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025)

Neues Standortsicherungsgesetz 2025 entlastet energieintensive Unternehmen bei CO₂-Kosten

Das Standortsicherungsgesetz 2025 ist als vorübergehendes Förderprogramm für energieintensive Unternehmen in Kraft getreten. Es soll die steigenden Strompreise durch einen Ausgleichsmechanismus für indirekte CO₂-Kosten in den Jahren 2025 und 2026 abfedern. Die Europäische Kommission hat bereits die Förderrichtlinien für die Initiative genehmigt.

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Im Rahmen des Programms können Unternehmen, die pro Standort mehr als eine Gigawattstunde Strom jährlich verbrauchen, Zuschüsse beantragen. Diese decken bis zu 75 Prozent ihrer tatsächlichen indirekten CO₂-Belastungen ab. Allerdings ist die maximale Förderung pro Kalenderjahr auf 75 Millionen Euro begrenzt.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Unternehmen mindestens 80 Prozent der erhaltenen Mittel in Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. Zudem müssen sie ein Energieaudit durchführen oder ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem einführen.

Weitere Informationen zum Programm finden sich auf der Website der Förderbank aws.

Das Programm erstattet energieintensiven Betrieben die indirekten CO₂-Kosten für die Jahre 2025 und 2026. Es bietet finanzielle Entlastung und fördert gleichzeitig Investitionen in Nachhaltigkeit. Antragsberechtigte Unternehmen können sich ab sofort nach den genehmigten Richtlinien bewerben.

Quelle