Neues Standortsicherungsgesetz 2025 entlastet energieintensive Unternehmen bei CO₂-Kosten
Jan StahrNeues Standortsicherungsgesetz 2025 entlastet energieintensive Unternehmen bei CO₂-Kosten
Das Standortsicherungsgesetz 2025 ist als vorübergehendes Förderprogramm für energieintensive Unternehmen in Kraft getreten. Es soll die steigenden Strompreise durch einen Ausgleichsmechanismus für indirekte CO₂-Kosten in den Jahren 2025 und 2026 abfedern. Die Europäische Kommission hat bereits die Förderrichtlinien für die Initiative genehmigt.
Im Rahmen des Programms können Unternehmen, die pro Standort mehr als eine Gigawattstunde Strom jährlich verbrauchen, Zuschüsse beantragen. Diese decken bis zu 75 Prozent ihrer tatsächlichen indirekten CO₂-Belastungen ab. Allerdings ist die maximale Förderung pro Kalenderjahr auf 75 Millionen Euro begrenzt.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Unternehmen mindestens 80 Prozent der erhaltenen Mittel in Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. Zudem müssen sie ein Energieaudit durchführen oder ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem einführen.
Weitere Informationen zum Programm finden sich auf der Website der Förderbank aws.
Das Programm erstattet energieintensiven Betrieben die indirekten CO₂-Kosten für die Jahre 2025 und 2026. Es bietet finanzielle Entlastung und fördert gleichzeitig Investitionen in Nachhaltigkeit. Antragsberechtigte Unternehmen können sich ab sofort nach den genehmigten Richtlinien bewerben.






