Nürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – AfD-Klage scheitert zunächst
Albertine StollNürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – AfD-Klage scheitert zunächst
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Nürnberg vorerst Teil des Bündnisses gegen Rechtsextremismus bleiben darf. Mit diesem Urteil verlängert sich der Rechtsstreit, den die rechtspopulistische AfD wegen der Mitgliedschaft der Stadt in dem Netzwerk angestoßen hatte. Eine endgültige Klärung steht jedoch noch aus.
Der Fall begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach gegen die Zugehörigkeit der Stadt zum Bündnis klagte. Die Partei argumentierte, die öffentliche Förderung des Netzwerks verstoße gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Nürnberg zahlt jährlich einen Zuschuss von 30.000 Euro an einen Verein, der das Bündnis unterstützt – diesem gehören 164 Städte und 358 zivilgesellschaftliche Gruppen an.
Das Gericht urteilte am Donnerstag zwar nicht abschließend, verwies den Fall aber zur weiteren Prüfung zurück. Dabei soll genauer untersucht werden, welchen Zweck das Bündnis verfolgt und welche Rolle Nürnberg darin spielt. Der Beschluss erfolgte, nachdem das Netzwerk vor den Kommunalwahlen in Bayern am 8. März eine Kampagne gegen die AfD geführt hatte.
In den nun anstehenden Verfahren muss geklärt werden, ob die Teilnahme und finanzielle Unterstützung der Stadt mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar sind. Bis dahin bleibt Nürnberg Mitglied des Bündnisses – doch die grundsätzliche Frage, inwieweit der Staat sich gegen die AfD engagieren darf, bleibt ungelöst.
Die Entscheidung des Gerichts sichert Nürnberg vorläufig die Mitgliedschaft. In der nächsten Instanz müssen die Ziele des Netzwerks und der Einfluss der Stadt genauer bewertet werden. Ohne ein endgültiges Urteil zieht sich der Rechtsstreit um staatliche Neutralität und politisches Engagement weiter hin.






