20 April 2026, 22:20

Peter Ruzicka klagt gegen GEMA-Reform und warnt vor 70-Prozent-Einbußen für Komponisten

Schwarzes und weißes Notenblatt mit der Aufschrift "Johann Sebastian Bach - Sinfonie Nr. 4 in G-Dur, Op. 63" und einem Stempel in der rechten unteren Ecke.

Peter Ruzicka klagt gegen GEMA-Reform und warnt vor 70-Prozent-Einbußen für Komponisten

Der Komponist und Dirigent Peter Ruzicka geht rechtlich gegen die GEMA, Deutschlands größte Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, vor. Er wirft dem Verband vor, dass die geplanten Reformen Komponisten ernster Musik schwer schaden und gegen Antidiskriminierungsgesetze verstoßen würden.

Ruzicka hat beim Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht, um die Kulturförderreform der GEMA zu stoppen. Sein Argument: Die Abschaffung des Bewertungssystems für Komponisten würde deren durchschnittliche Jahreseinnahmen um 70 Prozent kürzen. Dieser Schritt sei irreparabel und nicht ausreichend begründet, so Ruzicka.

Seine Bedenken stützen sich auf Daten des Deutschen Komponistenverbandes sowie auf interne Unterlagen der GEMA selbst. Zudem warnt Ruzicka, dass sinkende Tantiemen künftig verhindern würden, dass neue Komponisten das Stimmrecht in der GEMA-Mitgliederversammlung erlangen.

Um die Reformen aufzuhalten, treibt er ein dringliches Missbrauchsverfahren voran. Er hat vorläufige Maßnahmen beantragt, um die Abstimmung über den Entwurf Die neue Kulturförderung auszusetzen, die für die GEMA-Mitgliederversammlung am 6. und 7. Mai 2026 vorgesehen ist. Ruzicka bezeichnet die Reform als einen "verheerenden Schlag gegen die ernste Musik" und wirft der GEMA vor, den Marktzugang für dieses Genre unrechtmäßig einzuschränken.

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Ziel der Klage ist es, die Umstrukturierung der GEMA-Förderung vor der Abstimmung 2026 zu stoppen. Bei Erfolg könnte das bestehende Bewertungssystem erhalten bleiben und die Einkommen der Komponisten gesichert werden. Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob die geplanten Kürzungen tatsächlich in Kraft treten.

Quelle