Rechtsexperte fordert Reform der Schwarzfahrer-Gesetze – "Strafrecht ist kein Allheilmittel"
Lissi StiebitzRechtsexperte fordert Reform der Schwarzfahrer-Gesetze – "Strafrecht ist kein Allheilmittel"
Ein Rechtsexperte hat eine Reform der deutschen Gesetze zur Beförderungserschleichung gefordert und argumentiert, dass das aktuelle System die Gerichte übermäßig belastet. Helmut Frister, Professor für Strafrecht, behauptet, dass mittlerweile jedes vierte Ersatzfreiheitsstrafe auf Schwarzfahren zurückzuführen sei. Er besteht darauf, dass nur schwerwiegende Verstöße strafrechtlich geahndet werden sollten.
Fristers Kritik richtet sich vor allem gegen Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs, der Schwarzfahren als Straftat einstuft. Seine Position: Dieser Ansatz verstoße gegen den Grundsatz, dass das Strafrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werden solle. Dennoch lehnt er eine vollständige Abschaffung des Gesetzes ab und schlägt stattdessen gezielte Änderungen vor.
Laut einer Untersuchung der Neuen Osnabrücker Zeitung aus dem Jahr 2024 betraf jeder achte Fall von Beförderungserschleichung Fernreisen. Frister hält in solchen Fällen strafrechtliche Konsequenzen für vertretbar. Eine Umstufung des Schwarzfahrens zu einem bloßen Ordnungswidrigkeitsverstoß lehnt er jedoch ab.
Bei einfachen Fällen – etwa wenn Fahrgäste ohne Ticket einsteigen, aber keine Sperren umgehen – sieht Frister keine Rechtfertigung für eine strafrechtliche Verfolgung. Sein Ziel ist es, die Justiz zu entlasten, ohne die Konsequenzen für vorsätzliche Regelverstöße aufzuweichen.
Fristers Vorschläge zielen darauf ab, unnötige Strafverfahren zu reduzieren, während gleichzeitig Sanktionen für schwerwiegende Fälle des Schwarzfahrens erhalten bleiben. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, ob das Strafrecht bei Bagatelldelikten angewandt werden sollte oder sich auf klare Fehlverhalten beschränken muss. Eventuelle Änderungen müssten zunächst legislativ beschlossen werden, bevor sie in Kraft treten können.






