Verfassungsgericht rügt Schleswig-Holstein wegen Northvolt-Förderung und Transparenzmängeln
Jan StahrVerfassungsgericht rügt Schleswig-Holstein wegen Northvolt-Förderung und Transparenzmängeln
Das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Landesregierung ihrer Pflicht zur ordnungsgemäßen Unterrichtung des Landtags nicht nachgekommen ist. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine 600-Millionen-Euro-Förderentscheidung für die Batteriefabrik des schwedischen Unternehmens Northvolt in Heide. Das Unternehmen ist inzwischen insolvent gegangen, und das Gelände wird nun vom US-amerikanischen Unternehmen Lyten übernommen.
Das Urteil folgte auf eine Klage der FDP- und SPD-Landtagsfraktionen. Diese argumentierten, dass den Abgeordneten vor einer gemeinsamen Sitzung im Januar 2024 keine vollständigen oder rechtzeitigen Informationen über die finanziellen Risiken des Projekts vorlagen.
In der Begründung hieß es, dass Dirk Schröder, Chef der Staatskanzlei, nicht sichergestellt habe, dass das Parlament alle notwendigen Unterlagen erhielt. Tobias Koch, Fraktionsvorsitzender der CDU, räumte ein, dass eine frühere und umfassendere Offenlegung rechtlich wie politisch klüger gewesen wäre.
Im Jahr 2024 hatte der Kieler Landtag eine Wandelanleihe in Höhe von 600 Millionen Euro für Northvolt bewilligt, wobei Schleswig-Holstein die Hälfte der Summe trug. Nach der Pleite des Unternehmens forderte die Opposition personelle Konsequenzen, darunter den Rücktritt Schröders.
Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen reagierte mit der Ankündigung, künftig ein standardisiertes Informationsformat für solche Vorhaben einzuführen. Ziel sei es, ähnliche Transparenzmängel zu vermeiden.
Das Gerichtsetabliert klare Vorgaben, wie die Regierung den Landtag künftig informieren muss. Ein strukturiertes Berichtsverfahren soll nun entwickelt werden, um die im Fall Northvolt gemachten Fehler nicht zu wiederholen. Das Urteil stärkt zudem die Verantwortung von Beamten bei großen Förderentscheidungen.






