Warum der Karsamstag trotz Tradition kein Feiertag ist
Karsamstag – ein Tag der Besinnung ohne Feiertagsstatus
Der Karsamstag, der Tag vor Ostersonntag, markiert das Ende der Fastenzeit und ist von religiöser Bedeutung als Zeit der Einkehr. Doch anders als Karfreitag und Ostermontag ist er in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag. Arbeitnehmer müssen regulär zur Arbeit erscheinen, es sei denn, der Arbeitgeber gewährt freiwillig frei.
Das Datum des Karsamstags verschiebt sich jährlich – ebenso wie Ostern selbst. 2026 fällt er auf den 4. April, Ostersonntag folgt am 5. April. In der christlichen Tradition gilt der Tag als stilles Gedenken an die Grablegung Jesu.
Während Karfreitag und Ostermontag in Deutschland gesetzliche Feiertage mit striktem Arbeitsverbot bleiben, genießt der Karsamstag keinen besonderen Status. Auch in den Nachbarländern Österreich und der Schweiz gilt er als normaler Werktag.
Einige Unternehmen räumen ihren Mitarbeitern dennoch frei ein – dies hängt jedoch von individuellen Verträgen oder Betriebsvereinbarungen ab. Es gibt keine bundesweite Regelung, die Arbeitgeber zur Schließung oder Freistellung verpflichtet.
Die unterschiedliche Behandlung bedeutet, dass viele Deutsche am Karsamstag arbeiten müssen. Wer den Tag bewusst begehen möchte, muss Urlaub beantragen. Die Tradition der Besinnung lebt zwar fort, findet aber keine offizielle Anerkennung im Arbeitskalender.






