Polizei stoppt 16-Jährigen mit Sprinter auf A7 - 16-Jähriger fährt ohne Führerschein als Nachtkurier auf der A7
Ein 16-jähriger Junge ist auf der Autobahn A7 in Niedersachsen am Steuer eines Lieferwagens erwischt worden. Der Jugendliche, der als Nachtkurier arbeitete, besaß keinen Führerschein und gab bei der Polizeikontrolle falsche Angaben zu seiner Person an. Die Behörden ermitteln nun sowohl gegen den Fahrer als auch gegen seinen Arbeitgeber wegen des Vorfalls.
Der Junge war in den späten Abendstunden mit einem Firmenfahrzeug unterwegs, als er von der Polizei angehalten wurde. Zunächst machte er falsche Angaben zu seiner Identität, darunter auch ein erfundenes Alter. Spätere Ermittlungen ergaben, dass er bereits bei der Bewerbung um die Kuriertätigkeit seinen Altersrechner falsch angegeben hatte.
Das in Schleswig-Holstein ansässige Logistikunternehmen hatte seine Unterlagen nicht ordnungsgemäß überprüft. Der für die Einstellung zuständige Vorgesetzte hatte weder einen Führerschein verlangt noch die Identität des Jugendlichen überprüft. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob das Unternehmen gegen Einstellungsrichtlinien verstoßen hat, indem es einen minderjährigen und unqualifizierten Fahrer für Nachtlieferungen beschäftigte.
Obwohl deutsche Gerichte in solchen Fällen noch keine klaren Rechtsprechungsgrundsätze geschaffen haben, liegt der Fokus auf den Versäumnissen des Unternehmens. Dem Jugendlichen selbst drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Fahrens ohne Führerschein und falscher Angaben gegenüber der Polizei.
Der Fall wirft Fragen zur Sorgfaltspflicht von Arbeitgebern bei der Überprüfung gewerblicher Fahrer auf. Sowohl der 16-Jährige als auch der zuständige Vorgesetzte stehen unter Ermittlung und müssen mit möglichen rechtlichen Folgen rechnen. Die Behörden prüfen weiterhin, wie der Junge ohne ausreichende Kontrollen eingestellt und zum Fahren zugelassen werden konnte.