29 January 2026, 04:47

BGH-Urteil: Können Immobilienmakler für Wohnungsdiskriminierung haftbar gemacht werden?

Eine Schwarz-Weiß-Zeichnung eines Hauses mit zahlreichen Fenstern, umgeben von Bäumen, mit der Aufschrift "Pläne für ein Haus in Deutschland" darauf.

BGH entscheidet über die Haftung von Immobilienmaklern bei Diskriminierung bei der Wohnungsuche - BGH-Urteil: Können Immobilienmakler für Wohnungsdiskriminierung haftbar gemacht werden?

Bundesgerichtshof entscheidet am Donnerstag über Mithaftung von Immobilienmaklern bei Wohnungsdiskriminierung

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am Donnerstag um 8:45 Uhr ein richtungsweisendes Urteil verkünden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Immobilienmakler für Diskriminierung bei der Wohnungsvermittlung mitverantwortlich gemacht werden kann. Eine Frau pakistanischer Herkunft in Hessen hatte mit ihrem echten Namen wiederholt Absagen erhalten, während sie unter einem deutsch klingenden Pseudonym sofort Besichtigungstermine angeboten bekam.

Die Diskriminierung selbst ist bereits durch untere Instanzen bestätigt worden. Das Landgericht Darmstadt urteilte, dass es sich hier eindeutig um eine Benachteiligung bei der Wohnungsvergabe handelte. Auch in der BGH-Verhandlung im Dezember wurde diese Feststellung nicht infrage gestellt.

Nun geht es um die Verantwortungszuweisung. Hauptbeklagter ist der Vermieter, doch das Gericht muss klären, ob auch der Makler in die Haftung mit einbezogen wird. Im konkreten Fall (Aktenzeichen I ZR 129/25) wurde der beteiligte Gutachter im Januar 2026 nicht für schuldig befunden.

Die Erfahrungen der Frau zeigen ein Muster ungleicher Behandlung: Mit ihrem echten Namen wurde sie abgewiesen, unter einem deutschen Decknamen erhielt sie umgehend Zusagen.

Die BGH-Entscheidung wird klären, ob Makler künftig gemeinsam mit Vermietern für Diskriminierungsfälle zur Rechenschaft gezogen werden können. Das Urteil könnte Präzedenzcharakter für künftige Klagen wegen Wohnungsdiskriminierung haben. Die Verkündung wird für Donnerstagmorgen erwartet.