Bundesarbeitsgericht stärkt Freelancer: Keine Honorar-Rückforderungen mehr bei Scheinselbstständigkeit
Jan StahrBundesarbeitsgericht stärkt Freelancer: Keine Honorar-Rückforderungen mehr bei Scheinselbstständigkeit
Bundesarbeitsgericht kippt Rückforderungsansprüche bei Scheinselbstständigkeit – Arbeitgeber tragen künftig das volle Risiko
Das Bundesarbeitsgericht hat ein richtungsweisendes Urteil zu Werkverträgen mit Freiberuflern gefällt. Demnach dürfen Unternehmen von Freelancern gezahlte Honorare nicht mehr zurückfordern – selbst wenn deren Tätigkeit im Nachhinein als abhängiges Beschäftigungsverhältnis eingestuft wird. Juristen bewerten die Entscheidung als grundlegenden Wandel: Die finanzielle Verantwortung liegt nun eindeutig bei den Arbeitgebern.
Die Konsequenz: Firmen können künftig keine Rückerstattung verlangen, wenn der Status eines Freelancers nachträglich korrigiert wird. Selbst wenn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) später ein Arbeitsverhältnis feststellt, müssen Unternehmen die Kosten tragen. Rückforderungsansprüche können zudem als missbräuchlich abgewiesen werden, sofern Freiberufler die Zahlungen gutgläubig entgegengenommen haben.
Die Pflicht zur korrekten Einstufung von Verträgen liegt nun allein bei den Arbeitgebern. Sie müssen vor der Beauftragung externer Kräfte gründliche Prüfungen vornehmen und Verträge präziser gestalten. Zudem sind Arbeitsgerichte künftig verpflichtet, den Beschäftigungsstatus eigenständig zu bewerten – statt sich auf die Einschätzung der Rentenversicherung zu stützen. Branchen mit hohem Freelancer-Anteil, wie das Baugewerbe, stehen vor verschärften Kontrollen. Unternehmen müssen Arbeitsbedingungen genau dokumentieren, um den Vorwurf der Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Bei Verstößen drohen Nachzahlungen in die Sozialkassen, wobei die DRV über ihr Statusfeststellungsverfahren eine stärkere Kontrollfunktion übernimmt.
Das Urteil stärkt zwar den Rechtsschutz von Freiberuflern, erhöht aber gleichzeitig die Sorgfaltspflichten der Arbeitgeber. Firmen müssen nun sicherstellen, dass Verträge wasserdicht sind und die Einstufung stimmt – andernfalls riskieren sie unwiederbringliche finanzielle Verluste. Zudem wird der Einfluss der Rentenversicherung begrenzt: Gerichte müssen künftig eigenständig über das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses entscheiden.






