Bundesjustizministerium will Schöffenauswahl verschärfen – Verfassungstreue wird Pflicht
Albertine StollBundesjustizministerium will Schöffenauswahl verschärfen – Verfassungstreue wird Pflicht
Das deutsche Bundesjustizministerium plant eine Verschärfung des Überprüfungsverfahrens für Schöffenbewerber. Mit der Maßnahme soll sichergestellt werden, dass nur Personen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützen, diese Ämter ausüben können. Derzeit wird ein Gesetzentwurf zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes ausgearbeitet.
Das Ministerium strebt Änderungen im Auswahlverfahren an, darunter die Verpflichtung zu einer schriftlichen Erklärung der Kandidaten. Ziel ist es, zu verhindern, dass Personen, die demokratische Grundsätze ablehnen, zu Schöffen bestellt werden.
Die unionsgeführte CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, den Verfassungsschutz (BfV) in das Auswahlverfahren einzubinden. Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, fordert ein bundesweit einheitliches, verbindliches Überprüfungsverfahren, um die Kontrollen in ganz Deutschland zu standardisieren.
Die rechtspopulistische AfD kritisiert die Pläne des Ministeriums scharf. Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der Partei, argumentiert, dass die bestehenden Regelungen und Überprüfungsmechanismen bereits ausreichten. Die AfD betont zudem die Notwendigkeit einer unabhängigen Justiz, die frei von zusätzlicher Kontrolle bleiben solle.
Der geplante Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes vor, um strengere Überprüfungen durchzusetzen. Sollte er verabschiedet werden, würden neue Anforderungen an Schöffenbewerber gestellt. Die Debatte darüber, wie Sicherheitsbedenken und richterliche Unabhängigkeit am besten in Einklang zu bringen sind, dauert an.
