Deutsche Post entgeht der Kontrolle – Gericht stoppt Überprüfung der Zustellzeiten
Lissi StiebitzKostenlose Post für die Briefsendung: Staat kann keine Verpflichtung prüfen - Deutsche Post entgeht der Kontrolle – Gericht stoppt Überprüfung der Zustellzeiten
Deutsche Posts Briefzustellzeiten bleiben vorerst ohne Kontrolle – nach Gerichtstop für Überprüfungen
Die Einhaltung der Zustellfristen der Deutschen Bahn wird derzeit kaum noch überwacht, nachdem ein Gericht die Bemühungen zur Leistungsprüfung blockiert hat. Die Bundesnetzagentur darf aufgrund eines laufenden Rechtsstreits nicht mehr überprüfen, ob das Unternehmen die gesetzlichen Fristen einhält. Dies geschieht zu einer Zeit, in der Kundenbeschwerden über Verspätungen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben.
Deutschland schreibt der Deutschen Bahn strenge Vorgaben vor: Mindestens 95 Prozent der Briefe müssen innerhalb von drei Werktagen ankommen, 99 Prozent bis zum vierten Tag. Laut den eigenen Daten des Unternehmens für das vergangene Jahr wurden 97 Prozent der Sendungen innerhalb von drei Tagen zugestellt, 99 Prozent bis zum vierten Tag.
Die Bundesnetzagentur hatte geplant, ein unabhängiges Unternehmen mit der Überprüfung dieser Zahlen zu beauftragen. Doch eine gerichtliche einstweilige Verfügung stoppte dies – die Behörde kann die Einhaltung der Fristen nun nicht mehr bestätigen. Streitpunkt ist, ob die Regulierungsbehörde Daten eines Überwachungsunternehmens nutzen darf, das von der Deutschen Bahn selbst bezahlt wird. Folge: Die gesetzlichen Lieferfristen bleiben vorerst ohne Durchsetzung. Eine erneute Kontrolle wäre frühestens 2028 möglich, mögliche Strafen – basierend auf den Daten von 2028 – erst ab 2029. Ohne Überprüfung können bei Nichteinhaltung der Ziele keine Sanktionen verhängt werden.
Der Rechtsstreit hat dazu geführt, dass die Zustellleistung der Deutschen Bahn derzeit ohne Aufsicht bleibt. Kunden melden weiterhin Verspätungen, doch ohne Monitoring können weder Bußgelder verhängt noch Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Die frühestmögliche Wiederaufnahme der Kontrollen – und damit eine mögliche Ahndung von Verstößen – wäre 2029, gestützt auf die ein Jahr zuvor erhobenen Daten.