Deutschland plant historisches Restitutionsgesetz für koloniale Raubkunst und Menschenreste
Albertine StollKulturminister Weimer bereitet Gesetz für die Rückgabe geraubter Kunst vor - Deutschland plant historisches Restitutionsgesetz für koloniale Raubkunst und Menschenreste
Deutschland bereitet ein neues Gesetz vor, um menschliche Überreste und Kulturgüter zurückzugeben, die während der Kolonialzeit gestohlen wurden. Der von Kulturminister Wolfram Weimer derzeit ausgearbeitete Entwurf sieht zudem vor, die bestehenden Regelungen für NS-Raubkunst auf privat besessene Objekte aus der Kolonialzeit auszudehnen. Mit Berlin haben bereits mindestens acht Länder, darunter Namibia, Tansania und Papua-Neuguinea, Rückgabevereinbarungen abgeschlossen.
Das geplante Gesetz verpflichtet deutsche Institutionen, menschliche Überreste aus der Kolonialzeit (1884–1919) zu erfassen und deren Rückgabe aktiv anzubieten. Es baut auf früheren Verhandlungen mit Staaten wie Nigeria (Benin), den Marshallinseln und anderen pazifischen Inselstaaten auf, die bereits Rückführungsabkommen erreicht haben. Weimer betonte, dass unrechtmäßig besessene Objekte "ohne Verzögerung" zurückgegeben werden müssten.
Über die Restitution hinaus wird die Regierung ein formelles Konzept für einen nationalen Erinnerungsort entwickeln. Bisher gibt es in Deutschland keine eigenständige Gedenkstätte für Kolonialverbrechen, obwohl die Forderungen nach historischer Aufarbeitung zunehmen. Das Gesetz soll voraussichtlich bis Anfang 2029 verabschiedet werden und damit den ersten umfassenden Rechtsrahmen für die Rückgabe von Kolonialgut schaffen.
Die Neuregelung schließt zudem eine Lücke in den bestehenden Bestimmungen, indem sie die gleichen Restitutionsprinzipien auch auf privat besessene Raubkunst anwendet. Bisher galten solche Ansprüche nur für in der NS-Zeit entzogenes Eigentum.
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, schafft es ein verbindliches Verfahren für die Rückgabe von kolonialzeitlichen Überresten und Artefakten. Institutionen werden rechtlich verpflichtet, ihre Bestände zu dokumentieren und Rückgabeverhandlungen einzuleiten. Der Schritt folgt jahrelangen Verhandlungen mit betroffenen Staaten und markiert einen Wandel im deutschen Umgang mit dem kolonialen Erbe.
Germany's new legal framework for Nazi-looted art sets precedent for colonial restitution
The new colonial restitution law builds on a legal mechanism established in October 2024. Key developments include:
- A binding arbitration court for Nazi-looted art was created on 9 October 2024, replacing advisory committees.
- This system began operating on 1 December 2025, offering enforceable decisions for restitution claims.
- The same legal principles are now being applied to colonial-era human remains and artefacts.






