Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen historischer Parole "Alles für Deutschland"
Albertine StollErmittlungen gegen "Achse des Guten" wegen historischer Parole "Alles für Deutschland"
Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines im Mai 2024 veröffentlichten Artikels. Der Beitrag mit dem Titel "Sogar Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" enthielt einen historischen Slogan, der nun rechtlich überprüft wird. Die Untersuchungen gehen auf eine Beschwerde bei Hessen Gegen Hetze zurück, einer Meldestelle für illegale Online-Inhalte.
Mittlerweile wurde der Fall an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weitergeleitet, wobei die Staatsanwaltschaft Augsburg die Ermittlungen führt. Im Mittelpunkt steht die Parole "Alles für Deutschland", die im Artikel zitiert wurde. Der Spruch, der 1931 von der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner verwendet worden war, unterliegt inzwischen einer strengeren juristischen Auslegung. Gerichte wenden Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs (StGB) nun weiter gefasst an und stufen die Verwendung des Slogans trotz seiner früheren Straflosigkeit als strafbar ein.
Rechtsexperten kritisieren, dass die Rechtsanwendung uneinheitlich bleibe und oft von politischen Kontexten statt von klaren juristischen Definitionen abhänge. Diese Entwicklung folgte zwei Verurteilungen des rechtsextremen AfD-Politikers Björn Höcke im Jahr 2024, der wegen der Verwendung des Slogans in Reden zu einer Geldstrafe von 16.900 Euro verurteilt worden war. Gegner der Praxis argumentieren, das Gesetz berücksichtige historische oder bildungspolitische Verwendungen nicht ausreichend – obwohl solche Fälle nach deutschem Recht eigentlich ausgenommen sind.
Achse des Guten, eine liberal-konservative Plattform, die 2004 von den ehemaligen Journalisten Henryk M. Broder und Dirk Maxeiner gegründet wurde, hatte den umstrittenen Artikel veröffentlicht. Der Beitrag zitierte den SPD-Text von 1931, woraufhin eine anonyme Beschwerde bei Hessen Gegen Hetze einging, die mit dem Bundeskriminalamt (BKA) verknüpft ist. Die Staatsanwaltschaft Augsburg wird nun prüfen, ob der Artikel gegen Paragraf 86a verstößt. Das Ergebnis könnte klären, wie historische Bezüge auf umstrittene Parolen künftig rechtlich bewertet werden. Der Fall zeigt indes die anhaltenden Debatten über Meinungsfreiheit, politische Voreingenommenheit und die Grenzen der Strafverfolgung auf.






