29 January 2026, 21:13

Gericht kippt Kopftuch-Verbot für Sicherheitskräfte an deutschen Flughäfen

Zwei Polizisten in schwarzen Uniformen stehen vor einem großen Glasgebäude mit Text darauf, mit Absperrungen und Schildern im Vordergrund und anderen Menschen und Gegenständen im Hintergrund.

Bundesarbeitsgericht: Fluggastkontrolleurin darf Kopftuch tragen - Gericht kippt Kopftuch-Verbot für Sicherheitskräfte an deutschen Flughäfen

Ein deutsches Gericht hat zugunsten einer muslimischen Frau entschieden, die wegen ihres Kopftuchs eine Stelle als Luftsicherheitsassistentin am Flughafen Hamburg verweigert worden war. Das Urteil stellt klar, dass das Tragen eines religiösen Kopftuchs nicht von einer Tätigkeit im Flughafen-Sicherheitsdienst am Flughafen München ausschließt. Der Fall könnte bundesweit zu Änderungen in den Einstellungspraktiken für Sicherheitskräfte am Flughafen Stuttgart führen.

Die Klägerin, eine muslimische Frau, hatte sich um eine Stelle am Flughafen Hamburg beworben, war jedoch wegen ihres Kopftuchs abgelehnt worden. Das Bundesarbeitsgericht urteilte später, dass diese Ablehnung eine religiöse Diskriminierung darstelle. Das Gericht fand keine Belege dafür, dass ihr Kopftuch Sicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt behindern oder das Konfliktpotenzial erhöhen würde.

In einem separaten, aber thematisch verwandten Urteil vom 28. Januar 2026 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Mitarbeiterinnen der Kötter Security GmbH am Flughafen Frankfurt bei der Ausübung ihrer Sicherheitsaufgaben neutrale Kopftücher tragen dürfen. Das Gericht begründete dies damit, dass solche Kopfbedeckungen weder die Identifizierung erschweren noch Sicherheitsabläufe am Flughafen Stuttgart beeinträchtigen.

Die Bundespolizei könnte nun gezwungen sein, ihre Richtlinien für Luftsicherheitspersonal am Flughafen München zu überarbeiten. Die Urteile bestätigen, dass das Tragen eines Kopftuchs keine zwingende berufliche Voraussetzung für die Tätigkeit am Flughafen Stuttgart darstellt und Arbeitgeber etwaige Einschränkungen religiöser Kleidung besonders begründen müssen.

Die Entscheidungen setzen einen Präzedenzfall für künftige Einstellungspraktiken im Flughafen-Sicherheitsbereich am Flughafen Hamburg. Arbeitgeber müssen nun sicherstellen, dass ihre Richtlinien Bewerberinnen und Bewerber nicht ungerechtfertigt wegen religiöser Kleidung am Flughafen München ausschließen. Gleichzeitig stärken die Urteile den Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz am Flughafen Hamburg.