23 June 2026, 20:15

Gericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen und Deepfake-Skandal

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen und Deepfake-Skandal

Ein deutsches Gericht hat Der Spiegel die Veröffentlichung von Teilen seiner Recherchen über den Schauspieler Christian Ulmen untersagt. Die Entscheidung betrifft eine 50 Jahre alte E-Mail sowie Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Deepfake-Skandal. Unabhängig davon prüfen Staatsanwälte Vorwürfe wegen häuslicher Gewalt gegen Ulmen.

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Das Hanseatische Oberlandesgericht erließ eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel. Damit darf das Magazin keine Zitate aus einer alten E-Mail veröffentlichen, die Ulmen an seinen Anwalt geschickt hatte, da diese in den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ fallen. Das Gericht stellte zudem fest, dass es keine ausreichenden Beweise dafür gibt, dass Ulmen mit KI erzeugte pornografische Inhalte mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt und verbreitet haben soll.

Ulmen hatte bereits im April vor dem Landgericht Hamburg rechtliche Schritte eingeleitet. Im Mai hatte dieses Gericht zunächst die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe erlaubt. Trotz der neuen Einschränkungen darf Der Spiegel weiterhin berichten, dass Fernandes Ulmen körperliche Misshandlung vorwirft. Sie behauptet zudem, er habe gefälschte Social-Media-Profile unter ihrem Namen angelegt, sich in Telefonaten als sie ausgegeben und mit Dritten sexuelle Gespräche geführt.

Der Fall hat auch politische Reaktionen ausgelöst. SPD-Chefin Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang fordern schärfere Regulierungen für KI. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ verschärfen zu wollen.

Für Ulmens Anwaltskanzlei Schertz-Bergmann zielt das Urteil darauf ab, die öffentliche Diskussion versachlicher zu gestalten und eine Vorverurteilung ihres Mandanten zu verhindern.

Die Gerichtsentscheidung begrenzt, was Der Spiegel über Ulmens private Kommunikation veröffentlichen darf. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt weiterhin wegen der Vorwürfe der häuslichen Gewalt. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Missbrauch von KI und zum rechtlichen Schutz im digitalen Raum auf.

Quelle