Gericht wehrt Klage gegen Puderbacher Bürgermeisterwahl ab – doch der Streit geht weiter
Albertine StollFotos mit Kreisbeigeordneten: Koblenz Gericht erlaubt Bürgermeisterkandidaten Wahlwerbung - Gericht wehrt Klage gegen Puderbacher Bürgermeisterwahl ab – doch der Streit geht weiter
Ein Regionalgericht in Koblenz hat eine Klage gegen die jüngste Bürgermeisterwahl in Puderbach abgewiesen. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe, dass Aktivitäten in sozialen Medien und Anzeigen im Gemeindeblatt die Wähler unzulässig beeinflusst hätten. Der unabhängige Kandidat Sven Schür hatte die Wahl gewonnen, doch der Streit über die Fairness des Wahlkampfs zog sich bis zur Urteilsverkündung hin.
Der Kläger argumentierte, dass Fotos von Schür mit dem Landkreisverwalter und dessen Stellvertreter in sozialen Netzwerken geteilt worden seien und ihm dadurch einen unfairen Vorteil verschafft hätten. Zudem behauptete er, dass Unterstützungsbekundungen im Gemeindeblatt die Grenze zwischen amtlicher Kommunikation und Wahlwerbung verwischt hätten. Das Gericht sah darin jedoch keinen Verstoß gegen Wahlvorschriften.
Laut den Richtern zeigten die Bilder lediglich Schürs bestehende berufliche Kontakte, auf die Kandidaten hinweisen dürfen. Die unterstützenden Beiträge des Stellvertreters wurden als persönliche Meinungsäußerungen und nicht als amtliche Handlungen gewertet. Werbeanzeigen der Freien Wählergemeinschaft im Gemeindeblatt hingegen galten als politische Materialien und nicht als neutrale Informationen. Mit dem Urteil ist die Angelegenheit jedoch noch nicht endgültig geklärt: Der Kläger behält das Recht, den Fall vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu bringen, falls er weitere rechtliche Schritte einleiten möchte.
Die Entscheidung bestätigt, dass Schürs Sieg in Puderbach vorerst Bestand hat. Gleichzeitig präzisiert sie die Grenzen für Wahlkampfmaterial in kommunalen Publikationen und sozialen Medien. Ein etwaiger weiterer Rechtszug wird zeigen, ob der Fall noch einmal überprüft wird.