Gewerbeordnung-Reform: Weniger Bürokratie für Industrieanlagen und Digitalisierung voran
Albertine StollGewerbeordnung-Reform: Weniger Bürokratie für Industrieanlagen und Digitalisierung voran
Bundeswirtschaftsministerium legt Entwurf zur Reform der Gewerbeordnung vor
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der deutschen Gewerbeordnung (GewO) vorgelegt. Die geplanten Neuregelungen sollen vor allem Verfahren für Unternehmen vereinfachen – insbesondere bei der Genehmigung von Industrieanlagen. Eine öffentliche Konsultation zum Entwurf läuft noch bis zum 20. Februar.
Laut dem Vorschlag werden künftig landesrechtliche Baugenehmigungen und naturschutzrechtliche Zulassungen in das bestehende gewerberechtliche Genehmigungsverfahren integriert. Diese Zusammenführung soll den bürokratischen Aufwand für Unternehmen verringern, die neue Standorte errichten oder bestehende erweitern wollen.
Photovoltaikanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge benötigen dem Entwurf zufolge künftig keine Industrieanlagen-Genehmigung mehr, sofern sie von zertifizierten Fachkräften installiert und regelmäßig auf Sicherheit überprüft werden. Zudem wird die Frist für Betriebsübergänge von drei auf fünf Jahre verlängert, um Eigentümern mehr Zeit für die Anpassung an neue Vorschriften zu geben. Ungenutzte Genehmigungen für Industrieanlagen bleiben nun sieben statt fünf Jahre gültig, mit Option auf weitere Verlängerungen. Darüber hinaus können Unternehmen auf Anforderung der Behörden Prüfberichte und Unterlagen digital einreichen.
Das Wirtschaftsministerium bestätigte, dass mit dem Entwurf verbundene Grundgesetzänderungen eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erfordern. Unklar ist jedoch noch der genaue Zeitplan für die Umsetzung, da bisher keine Details zur aktuellen parlamentarischen Unterstützung vorliegen.
Die geplante Novelle sieht mehrere zentrale Anpassungen vor, darunter längere Gültigkeitsdauern für Genehmigungen und digitale Einreichungsmöglichkeiten. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, treten die Änderungen nach Abschluss der Konsultationsphase und der parlamentarischen Beratungen in Kraft. Unternehmen müssen sich dann an die aktualisierten Regelungen halten, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist.






