Härtere Strafen für Gewalt gegen Rettungskräfte und Hasskriminalität geplant
Hans Jürgen ZobelJustizministerin Hubig verschärft Strafen für Angriffe auf Ärzte und Polizeibeamte - Härtere Strafen für Gewalt gegen Rettungskräfte und Hasskriminalität geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig treibt schärfere Strafen für Gewalt gegen Rettungskräfte und Hasskriminalität voran. Mit einem neuen Gesetzentwurf sollen die Haftstrafen für Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und medizinisches Personal verdoppelt werden. Zudem sieht der Entwurf höhere Strafen für Volksverhetzung vor – inklusive längerer Freiheitsstrafen und weitergehender Einschränkungen des Wahlrechts für Täter.
In den vergangenen Jahren haben Übergriffe auf Polizeibeamte, Rettungskräfte und Einsatzkräfte deutlich zugenommen. Besonders schwerwiegend waren die Vorfälle während der Silvesterfeiern, die nun zu Forderungen nach Konsequenzen geführt haben. Nach dem geplanten Gesetz sollen körperliche Angriffe auf Beamte, Feuerwehrleute, Sanitäter und Gerichtsvollzieher künftig mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten geahndet werden – doppelt so lange wie die bisherigen drei Monate.
Der Entwurf verschärft zudem die Strafen für Personen, die Rettungskräfte in Hinterhalte locken. Solche Taten sollen künftig mit mindestens einem Jahr Haft bestraft werden, statt wie bisher mit sechs Monaten. Richter müssten härter urteilen, wenn Straftaten die öffentliche Daseinsvorsorge gefährden oder sich gegen Personen richten, die lebenswichtige Aufgaben erfüllen. Der Schutz des Gesetzes erstreckt sich dabei nicht nur auf Einsatzkräfte, sondern auch auf Ehrenamtliche, Kommunalpolitiker und Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Drohungen oder Gewalt gegen diese Gruppen sollen künftig strengere Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Hasskriminalität steigt die Höchststrafe für Volksverhetzung von drei auf fünf Jahre. Bei Verurteilungen zu mindestens sechs Monaten Haft könnten Täter zudem für fünf Jahre ihr passives Wahlrecht verlieren.
Sollte der Entwurf verabschiedet werden, würden die Strafen für Gewalt gegen Rettungskräfte und Hassrede deutlich verschärft. Täter müssten mit längeren Haftstrafen, strengeren Richtlinien bei der Strafzumessung und dem zeitweiligen Entzug des Wahlrechts rechnen. Ziel der Änderungen ist es, Angriffe abschreckend zu wirken und den Schutz derer zu stärken, die im öffentlichen Dienst tätig sind.






