Illegale Hundezucht in Sachsen-Anhalt: Frau wegen Tierquälerei verurteilt
Jan StahrProzess um über 120 vernachlässigte Hunde: Frau in Sachsen-Anhalt erhält Bewährungsstrafe - Illegale Hundezucht in Sachsen-Anhalt: Frau wegen Tierquälerei verurteilt
Eine Frau, die in Sachsen-Anhalt eine illegale Hundezucht betrieben hatte, ist wegen Tierquälerei zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im Rahmen des Verfahrens waren im vergangenen Dezember über 120 vernachlässigte Hunde unter gravierenden Bedingungen entdeckt worden.
Die Angeklagte, die in der Nähe von Bad Lauchstädt und Bennstedt eine nicht genehmigte Zuchtstätte führte, musste sich vor Gericht verantworten, nachdem Tierärzte 128 Hunde in schlechtem Gesundheitszustand vorgefunden hatten. Bei Kontrollen im Dezember 2024 wurden schwankende Bestände festgestellt – die Zahlen reichten je nach Zeitpunkt von sieben bis zu 92 Tieren.
Das Amtsgericht Halle sprach sie schuldig, die Hunde unter unmenschlichen Bedingungen gehalten zu haben. Als Strafe erhielt sie eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem wurde ihr lebenslang verboten, Hunde zu besitzen, mit ihnen zu handeln oder beruflich zu arbeiten – mit Ausnahme einer Tätigkeit als tierärztliche Hilfskraft unter Aufsicht.
Ein Mitangeklagter wurde ebenfalls der Tierquälerei für schuldig befunden. Er musste ein Bußgeld in Höhe von 4.500 Euro zahlen und darf drei Jahre lang keine Hunde halten oder versorgen.
Das Urteil untersagt der Hauptangeklagten künftig jede unüberwachte Tätigkeit im Umgang mit Hunden. Während der Ermittlungen hatten die Behörden alle 128 Tiere aus der Einrichtung beschlagnahmt. Der Fall zeigt die rechtlichen Konsequenzen auf, die mit dem Betrieb nicht genehmigter Zuchtstätten und der Vernachlässigung von Tieren einhergehen.