17 January 2026, 19:40

Jens Spahn fordert Streichung des umstrittenen Paragrafen 188 für Politikerprivilegien

Ein altes Buch mit dem Titel "Z.D. Nürnberg, Deutschland, 1791" mit einem Stempel, der die erste Auflage anzeigt, das handgeschriebene Text auf dem Papier enthält.

Spahn fordert Abschaffung des Beleidigungstatbestands zum Schutz von Politikern - Jens Spahn fordert Streichung des umstrittenen Paragrafen 188 für Politikerprivilegien

Ein führender deutscher Politiker hat die Abschaffung eines umstrittenen Gesetzes gefordert, das Amtsträger vor Beleidigungen schützt. Jens Spahn, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, argumentiert, dass Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs nicht mehr zeitgemäß sei. Die Vorschrift steht seit Langem in der Kritik, da sie den Anschein erweckt, Machtpositionen mit Sonderrechten auszustatten.

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Ursprünglich sollte Paragraf 188 lokale Politiker und Institutionen vor Hetze und Angriffe schützen. Er stuft Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung gegen "Personen des öffentlichen politischen Lebens" als Straftatbestand ein. Kritiker werfen dem Gesetz jedoch vor, es begünstige ungerechtfertigt die Mächtigen, statt seine eigentliche Schutzfunktion zu erfüllen.

Die Regelung wurde 2021 erweitert, um Beleidigungen explizit einzuschließen. Doch bereits die Paragrafen 185, 186 und 187 des Strafgesetzbuchs ahnden solche Delikte für die Allgemeinheit. Spahn hält die bestehenden Bestimmungen nun für ausreichend und sieht keinen Bedarf mehr für eine Sonderregelung für Politiker. Sein Vorstoß knüpft an anhaltende Debatten an, ob das Gesetz eine ungleiche Behandlung im deutschen Strafrecht schafft. Zwar wurde die Erweiterung 2021 im Bundestag beraten, aus den Protokollen geht jedoch nicht hervor, welche Abgeordneten oder Parteien die Änderung direkt vorangetrieben haben.

Würde Paragraf 188 abgeschafft, entfielen die zusätzlichen rechtlichen Schutzmechanismen für Politiker. Verbalangriffe wären dann ausschließlich über die allgemeinen Beleidigungsparagraphen zu ahnden. Spahns Initiative spiegelt breitere Bedenken wider, ob öffentliche Persönlichkeiten vor dem Gesetz fair und einheitlich behandelt werden.