08 February 2026, 16:49

Karneval: Strenge Alkoholregeln und Kostümverbote für Autofahrer und Radfahrer

Eine Gruppe von Menschen in Helmen fährt nachts auf Fahrrädern durch eine Stadtstraße, beleuchtet von den Stadtlichtern.

Karneval: Strenge Alkoholregeln und Kostümverbote für Autofahrer und Radfahrer

Karnevalszeit bringt bunte Umzüge und ausgelassene Feiern – doch für Verkehrsteilnehmer gelten strenge Regeln zu Alkohol und Kostümen. Die Behörden erinnern Autofahrer, Radfahrer und E-Bike-Nutzer daran, dass festliche Stimmung keine Ausnahme von den Verkehrsregeln bedeutet.

Wer die Grenzen ignoriert, muss mit harten Strafen rechnen: Es drohen Bußgelder, Führerscheinentzug und sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Autofahrer, die mit einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille oder mehr erwischt werden, zahlen mindestens 500 Euro Strafe, erhalten zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Kommt es zu einem Unfall, können bereits ab 0,3 Promille strafrechtliche Folgen drohen – mit Geldstrafen und einem mindestens sechsmonatigen Führerscheinentzug.

Für Fahranfänger in der Probezeit und Unter-21-Jährige gelten noch schärfere Regeln: Hier herrscht absolute Alkoholgrenze. Schon bei nachweisbarem Alkoholkonsum drohen 250 Euro Strafe und eine Verlängerung der Probezeit. Auch Radfahrer bleiben nicht verschont – ab 1,6 Promille riskieren sie strafrechtliche Verfolgung und den Verlust des Führerscheins.

E-Bike-Fahrer müssen sich ebenfalls an die Vorschriften halten: Für klassische E-Bikes (bis 25 km/h) gilt wie bei Radfahrern die 0,5-Promille-Grenze. Schnellere S-Pedelecs (bis 45 km/h) werden wie Mofas behandelt und unterliegen denselben Alkoholregeln wie Autos. Die Strafen für Fahren unter Alkoholeinfluss liegen zwischen 250 und 1.500 Euro, je nach Schwere des Verstoßes.

Auch Kostüme können zum Problem werden: Fahrer müssen sicherstellen, dass Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt sind und das Gesicht vollständig erkennbar bleibt. Verstöße kosten 60 Euro Bußgeld, und Versicherungen können die Übernahme von Unfallschäden verweigern, wenn die Verkleidung die Sicherheit beeinträchtigt.

Die Behörden warnen: Die "Narrenfreiheit" – also die scheinbare Narrenfreiheit während des Karnevals – gilt nicht im Straßenverkehr. Auch Restalkohol vom Vorabend kann noch zu Strafen führen. Alle Verkehrsteilnehmer werden daher zur Vorsicht aufgefordert.

Die Botschaft ist klar: Alkohol und unsichere Kostüme haben hinterm Steuer oder Lenker nichts verloren. Bußgelder, Führerscheinentzüge und strafrechtliche Konsequenzen sorgen für die Einhaltung der Regeln. Mit verschärften Kontrollen müssen Jecken ihre Feiern gut planen, um sicher und legal unterwegs zu sein.