Neue Arbeitsschutzregeln gegen Hitzestress am Arbeitsplatz in Kraft
Hans Jürgen ZobelNeue Arbeitsschutzregeln gegen Hitzestress am Arbeitsplatz in Kraft
Neue Arbeitsschutzregeln verändern den Umgang mit Hitzebelastung am Arbeitsplatz
Die überarbeiteten ASR A5.1-Vorschriften schreiben Unternehmen nun vor, Außentemperaturen, Luftfeuchtigkeit, Windverhältnisse und die Art der ausgeführten Tätigkeiten zu bewerten. Ziel der Aktualisierungen ist es, Beschäftigte besser vor extremen Hitzebedingungen zu schützen.
Das Bundesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) übernimmt dabei eine zentrale Rolle: Es prüft Referenzwerte für Hitzebelastung in Textilien. Dieser Schritt spiegelt die wachsende Sorge über steigende Temperaturen und deren Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer wider.
Die neuen Regelungen sehen ein Zusammenspiel aus technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen vor. Zu den technischen Lösungen zählen etwa Beschattungssysteme, verbesserte Belüftung oder sogar Wasserkühlungen. Arbeitgeber müssen zudem flexible Arbeitszeiten, längere Pausen und die Bereitstellung von Trinkwasser in Betracht ziehen. In manchen Fällen könnten Tätigkeiten in kühlere Tageszeiten oder an schattigere Orte verlegt werden.
Arbeitskleidung rückt in den Fokus der Hitzeprävention Leichtere Stoffe, die weniger Wärme speichern und eine bessere Atmungsaktivität bieten, haben nun Vorrang. Konstruktive Details wie Belüftungszonen, Netzeinsätze oder schnitttechnisch optimierte Luftzirkulation helfen, die Körpertemperatur der Beschäftigten zu regulieren. Hochwertige Materialien – etwa 3D-Distanzgewebe mit Mikro-Luftkammern oder hydrophile Beschichtungen – verbessern zusätzlich das Feuchtigkeitsmanagement.
Doch die Unternehmen stehen vor einer Herausforderung: Schutzkleidung muss weiterhin Sicherheitsstandards erfüllen, ohne die Tragenden bei hohen Temperaturen zu überlasten. Da technische und organisatorische Maßnahmen oft an Grenzen stoßen, gewinnt die richtige Arbeitsbekleidung künftig noch mehr an Bedeutung.
Die ASR A5.1 setzt klare Richtlinien für den Umgang mit Hitzestress am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind gefordert, durch technische Nachrüstungen, optimierte Schutzkleidung und flexible Arbeitsmodelle zu reagieren. Die Änderungen sollen hitzebedingte Risiken minimieren – und gleichzeitig sicherstellen, dass Beschäftigte geschützt und leistungsfähig bleiben.






