Neue Meldepflicht für Angler: EU-Regeln fordern digitale Fangdokumentation ab Februar
Hans Jürgen ZobelApp für Meeresangler startet im Februar - Neue Meldepflicht für Angler: EU-Regeln fordern digitale Fangdokumentation ab Februar
Ab dem 5. Februar gelten neue Regeln für Angler an der See. Freizeitfischer müssen künftig Fänge gefährdeter Arten über eine spezielle App melden. Die Änderung geht auf eine aktualisierte EU-Verordnung zurück, doch einige Beamte zweifeln an ihrer Praxistauglichkeit.
Die Vorschrift basiert auf einer Novelle der EU-Fischereikontrollverordnung aus dem Jahr 2023. Sie schreibt vor, dass Angler bestimmte Fänge dokumentieren, um den Bestand bedrohte Fischarten besser überwachen zu können. Bisher gab es für den Freizeitfang kein solches Meldesystem.
Das Agrarministerium Schleswig-Holsteins stellt den Nutzen des neuen Systems infrage. Behördenvertreter argumentieren, dass der zusätzliche bürokratische Aufwand weder die Datenqualität noch den Artenschutz verbessere. Dennoch treibt die Bundesregierung die Pläne voran. Bis zur endgültigen Verabschiedung der nationalen Gesetzgebung können Angler ihre Fänge freiwillig in der RecFishing-App erfassen. Kontrollen wird es vorerst nicht geben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium betont zwar, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich halten zu wollen, doch die EU-Vorgaben lassen kaum Spielraum. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, beginnen stichprobenartige Überprüfungen. Wer sich nicht an die Melde- und Registrierungspflicht hält, muss mit Sanktionen rechnen. Wie die Kontrollen konkret ablaufen sollen, ist jedoch noch nicht geklärt.
Die neuen Meldepflichten treten zwar am 5. Februar in Kraft, doch zunächst ist kein Handlungsbedarf gegeben. Angler können die RecFishing-App bereits jetzt nutzen, um ihre Fänge zu dokumentieren. Später werden die Behörden Stichproben durchführen, um die Einhaltung des EU-weiten Systems zu überprüfen.