13 March 2026, 22:27

Niedersachsen führt einheitliche Medikamentenversorgung für Arztpraxen ein

Ein Arzt in lila Handschuhen spritzt einem Mann mit einer Spritze ein Vakzin in den Mund.

Niedersachsen führt einheitliche Medikamentenversorgung für Arztpraxen ein

Neue Vereinbarung in Niedersachsen standardisiert Medikamentenversorgung für Arztpraxen

Eine neue Regelung in Niedersachsen soll die Belieferung von Arztpraxen mit Medikamenten durch Apotheken vereinheitlichen. Die zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen geschlossene Vereinbarung ersetzt ein Flickwerk veralteter Einzelregelungen und führt klare Vorgaben für die Abgabe von Arzneimitteln ein, die in Behandlungen und Notfällen zum Einsatz kommen.

Der Vertrag tritt am 1. Juli 2023 in Kraft – nach monatelangen Verhandlungen, die notwendig wurden, nachdem der LAV die bisherigen Bestimmungen zum 31. Dezember 2025 auslaufen ließ und damit eine Regelungslücke entstand. Eine Streikverzichtsklausel sicherte während der Übergangsphase die ununterbrochene Versorgung, bis die neuen Konditionen finalisiert waren.

Erstmals legt die Vereinbarung nun einheitliche Prioritätsregeln für Fertigarzneimittel fest. Betroffen sind etwa Impfstoffe und Notfallmedikamente, die für mehrere Patient:innen vorgesehen sind. Zudem ändern sich die Vergütungen für Impfstofflieferungen: Sie beginnen bei 80 Cent pro Dosis und steigen auf 1 Euro, sobald die vertraglich festgelegten Ziele erreicht sind.

Das neue System gilt für alle Apotheken, die Vertragsärzt:innen in der Region mit Praxismedikamenten beliefern. Zwar ist die genaue Zahl der betroffenen Apotheken nicht genannt, doch soll der einheitliche Ansatz die Abläufe für Apotheker:innen und Ärzt:innen deutlich vereinfachen.

Mit der Vereinbarung führt Niedersachsen ein krankenkassenübergreifendes Standardverfahren für die Praxismedikamentenversorgung ein. Es ersetzt inkonsistente Altregelungen durch strukturierte Vergütungsmodelle und klare Abgabeprioritäten. Die Änderungen wirken sich ab dem Stichtag im Juli auf Apotheken und Arztpraxen aus.

Quelle