Notfallmedizin-Reformen gefährden flächendeckende Rettungsdienste in Deutschland
Hans Jürgen ZobelNotfallmedizin-Reformen gefährden flächendeckende Rettungsdienste in Deutschland
Die Notfallmedizin-Reformen in Deutschland haben bei Gesundheitsdienstleistern ernste Bedenken ausgelöst. Der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgeschlagene Änderungsantrag 1 sieht Kürzungen der finanziellen Unterstützung für den Rettungsdienst vor. Kritiker warnen, dass die Änderungen die Reaktionszeiten und die Patientenversorgung im ganzen Land verschlechtern könnten.
Der Rettungsdienst- und Katastrophenschutzverband Schleswig-Holstein (RKiSH) bezeichnet die Reformen zwar als notwendig, aber tiefgreifend fehlerhaft. Zwar erkennt die Organisation den Bedarf an besserer Patientenversorgung und Kosteneffizienz an, doch der aktuelle Entwurf verfehle zentrale Probleme. Stattdessen streiche er essenzielle Mittel für die Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes und ignoriere Investitionskosten sowie Rücklagekapazitäten.
Besonders umstritten ist die Streichung von § 133 Abs. 1 Satz 3 SGB V. Diese Regelung garantierte bisher eine flächendeckende Notfallversorgung – ihre Abschaffung deutet darauf hin, dass der universelle Zugang keine Priorität mehr hat. Der RKiSH fragt zudem, wie ein reduzierter Dienst die steigende Zahl an Einsätzen bewältigen soll, insbesondere in Krisen- oder Bedrohungslagen. Der Gesetzgebungsprozess steht zusätzlich in der Kritik, weil kommunale Träger ausgeschlossen wurden. Fachverbände hatten bereits detaillierte Reformvorschläge eingereicht, doch deren Expertise scheint unbeachtet geblieben. Ohne ihre Einbindung, so die Warnung des RKiSH, drohe die Reform das gesamte deutsche Notfallsystem zu destabilisieren.
Trotz breiter Ablehnung seitens der Rettungsdienste soll Änderungsantrag 1 nun vorangetrieben werden. Die Kürzungen und strukturellen Änderungen könnten Versorgungslücken verursachen – vor allem in ländlichen oder unterversorgten Regionen. Der RKiSH betont: Ohne Nachbesserungen werden die Reformen den wachsenden Anforderungen an die Notfallmedizin nicht gerecht werden.






