30 March 2026, 18:28

Radfahrer müssen Tempolimits einhalten – doch kaum einer wird bestraft

Gruppe von Radfahrern, die eine Straße mit einem Tempolimit-Schild hinunterfahren, Gebäude und Bäume im Hintergrund unter einem klaren blauen Himmel.

Radfahrer müssen Tempolimits einhalten – doch kaum einer wird bestraft

Radfahrer in Deutschland müssen in bestimmten Zonen dieselben Tempolimits einhalten wie Autofahrer. Nach den Verkehrsregeln können sie bestraft werden, wenn sie in ausgewiesenen Bereichen oder Fußgängerzonen schneller als 30 km/h fahren. Allerdings bleibt die Kontrolle selten – die Polizei konzentriert sich stattdessen auf andere Verstöße.

Obwohl Geschwindigkeitsüberschreitungen für alle Verkehrsteilnehmer gelten, werden Radfahrer nur selten zur Verantwortung gezogen. Ein Grund dafür ist, dass die meisten Fahrräder kein Kennzeichen haben, was die Identifizierung bei Routinekontrollen erschwert.

Laut deutscher Straßenverkehrsordnung müssen Radfahrer in 30er-Zonen oder Fußgängerbereichen die ausgeschriebenen Tempolimits beachten. Zudem gelten Einschränkungen auf engen Straßen oder bei starkem Verkehr, wo sie hintereinander fahren müssen, um Behinderungen zu vermeiden. Normalerweise dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehrsfluss nicht behindern.

Raser auf dem Rad können mit den üblichen Polizeimessgeräten erfasst werden. Wer zu schnell fährt, muss mit denselben Bußgeldern rechnen wie Autofahrer – auch wenn solche Fälle selten sind. Höhere Geschwindigkeiten verkürzen die Reaktionszeit und erhöhen die Risiken für Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Schnelle E-Bikes, die sogenannten S-Pedelecs, benötigen ein Kennzeichen, wenn sie schneller als 25 km/h fahren. Dadurch können Behörden die Fahrer leichter identifizieren. Bei herkömmlichen Fahrrädern bleibt die Kontrolle jedoch schwierig – da sie meist nicht registriert sind, lässt sich Rasen nur bei einer direkten Kontrolle nachweisen.

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Polizeiberichte zeigen, dass Radfahrer selten wegen zu hoher Geschwindigkeit bestraft werden. Selbst in einem Fall, in dem ein Radfahrer in einer 30er-Zone 59 km/h fuhr, blieb eine Strafe aus – obwohl sie theoretisch möglich gewesen wäre. Stattdessen achten die Beamten vor allem auf Verstöße wie Falschfahren oder das Missachten roter Ampeln.

Die Regeln für Radfahrer entsprechen in tempobeschränkten Zonen denen für Autofahrer. Doch in der Praxis bleibt die Durchsetzung begrenzt, da die Polizei sich auf häufigere Verstöße konzentriert. Ohne Kennzeichen an den meisten Fahrrädern gestaltet sich die Identifizierung von Rasern bei Routinekontrollen schwierig.

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