26 June 2026, 12:17

Rentenreform: Höheres Eintrittsalter und Ende der 45-Jahre-Regel geplant

Rentenreform und Lebensarbeitszeit

Rentenreform: Höheres Eintrittsalter und Ende der 45-Jahre-Regel geplant

Die Rentenkommission der Bundesregierung hat weitreichende Reformen des deutschen Rentensystems vorgeschlagen. Zu den Plänen gehören eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters sowie die Abschaffung der Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Die Regierung beabsichtigt, diese Empfehlungen in den kommenden Jahren umzusetzen.

Aktuell treten alle Arbeitnehmer in Deutschland mit 67 Jahren in den Ruhestand, wenn sie nach 1964 geboren wurden – unabhängig von Beruf oder Beitragszahlungen. Die Kommission schlägt nun vor, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Demnach läge das Renteneintrittsalter im Jahr 2041 bei 67,5 Jahren und würde bis 2051 auf 68 Jahre steigen.

Zudem lehnt die Kommission eine Verknüpfung des Renteneintrittsalters mit der Anzahl der gearbeiteten Jahre ab. Bundeskanzler Friedrich Merz argumentierte, dass Personen, die später ins Berufsleben einsteigen, weniger eingezahlt hätten als jene, die bereits mit 16 Jahren beginnen und 45 Jahre durchgehend arbeiten. Nach den neuen Regeln müssten alle länger arbeiten – besonders betroffen wären dabei Arbeitnehmer ohne Hochschulabschluss.

Für Beschäftigte in körperlich anstrengenden Berufen könnte die Arbeit bis zum höheren Renteneintrittsalter zur Belastung werden. Die Kommission schlägt daher individuelle Gesundheitsprüfungen vor, um in solchen Fällen einen vorzeitigen Ruhestand zu ermöglichen. Akademiker, die in der Regel mehr verdienen und länger leben, würden dagegen weiterhin länger höhere Renten beziehen.

Die Bundesregierung plant, diese Änderungen umzusetzen, sodass die meisten Arbeitnehmer später in Rente gehen müssten. Das neue System würde die bisherige Regelung beenden, die einen abschlagsfreien Ruhestand nach 45 Beitragsjahren erlaubt. Über die Möglichkeit eines vorzeitigen Renteneintritts in körperlich belastenden Berufen sollen künftig Gesundheitsuntersuchungen entscheiden.

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