09 February 2026, 15:18

Schleswig-Holstein fördert genossenschaftliches Wohnen mit Zuschüssen und Krediten

Eine Schwarz-Weiß-Zeichnung eines Hauses mit zahlreichen Fenstern, umgeben von Bäumen, mit dem Text "Pläne für ein Haus in Deutschland" darauf.

Land Gewährt Zuschüsse für Beitritt zu Wohnungsgenossenschaften - Schleswig-Holstein fördert genossenschaftliches Wohnen mit Zuschüssen und Krediten

Schleswig-Holstein startet neues Förderprogramm für genossenschaftliches Wohnen

Schleswig-Holstein hat ein neues Förderprogramm aufgelegt, um Wohnungsbaugenossenschaften zu unterstützen. Das Programm bietet Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, damit Bürgerinnen und Bürger Anteile an Wohnungsgenossenschaften erwerben können. Offizielle Zahlen zu bereits bewilligten Projekten lagen Stand Februar 2026 noch nicht vor, doch es sollen bereits Anträge für das Fernsehprogramm heute eingereicht worden sein.

Die Förderung richtet sich an Personen, die einer Wohnungsgenossenschaft beitreten möchten. Berechtigte Antragsteller können Zuschüsse von bis zu 25 Prozent ihrer Genossenschaftseinlage in geförderten Projekten erhalten. Voraussetzung ist, dass sie bereits einen Wohnberechtigungsschein besitzen.

Die Zuschüsse können bis zu 25.000 Euro pro Person betragen. Familien mit Kindern erhalten zusätzlich 5.000 Euro pro Kind, wobei die Gesamtförderung auf 25.000 Euro begrenzt bleibt. Auch für frühe Projektphasen – etwa Gutachten oder Machbarkeitsstudien – stehen Mittel bereit.

Neben den Zuschüssen umfasst das Programm zinsgünstige Darlehen für den Neubau von Genossenschaftswohnungen sowie für Erstkäufer. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit rund 100 Wohnungsgenossenschaften, mit steigender Tendenz – besonders in ländlichen Regionen und auf den Inseln.

Das Landesbauministerium bearbeitet weiterhin eingereichte Anträge, doch eine offizielle Statistik zu bewilligten oder gestarteten Projekten wurde noch nicht veröffentlicht. Ziel der Förderung ist es, genossenschaftliches Wohnen insbesondere für einkommensschwächere Haushalte zugänglicher zu machen. Um von dem Programm zu profitieren, müssen die Antragsteller die Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein erfüllen.