09 February 2026, 17:08

Schleswig-Holstein lockert Düngeverordnung – Umweltschützer schlagen Alarm wegen Nitratgefahr

Ein Etikett mit der Aufschrift "In Boden" und einem Barcode, das Boden und zusätzliche Textinformation enthält.

Streit um Düngung auf oberflächlich gefrorenem Boden - Schleswig-Holstein lockert Düngeverordnung – Umweltschützer schlagen Alarm wegen Nitratgefahr

Schleswig-Holstein hat seine Auslegung der Düngeverordnung angepasst und Landwirten damit erlaubt, Gülle auf Böden auszubringen, die erst im Laufe des Tages auftauen. Die Entscheidung stößt bei Umweltschützern und Oppositionspolitikern auf scharfe Kritik. Sie befürchten, dass die Lockerung die ohnehin schon bestehenden Nitratbelastungsprobleme des Landes weiter verschärfen könnte.

Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) erklärte, dass Böden, die erst später am Tag auftauen, künftig nicht mehr als "gefrorener Boden" im Sinne der Düngeverordnung gelten. Damit dürfen Landwirte flüssige Gülle selbst dann ausbringen, wenn der Boden morgens noch gefroren war. Schleswig-Holsteins Vorgehen entspricht damit der Praxis mehrerer anderer Bundesländer.

Die Düngeverordnung selbst verbietet das Ausbringen von Gülle auf gefrorenen oder wassergesättigten Böden, um zu verhindern, dass Nitrat ins Grundwasser gelangt. Doch der Naturschutzbund Deutschland (NABU) zweifelt an, ob die Auslegung Schleswig-Holsteins mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die Umweltschützer warnen, dass teilgefrorene Böden flüssige Gülle möglicherweise nicht vollständig aufnehmen können – was das Risiko von Grundwasserverschmutzung erhöht.

Die grüne Landtagsabgeordnete Silke Backsen hinterfragte die rechtliche Begründung der Ministerin und verwies auf mögliche Konflikte mit den EU-Wasserschutzvorgaben. Die SPD-Politikerin Sandra Redmann warf dem Ministerium hingegen eine Kehrtwende in der Umweltpolitik vor und kritisierte, dass die Neuregelung Gewässer und Trinkwasserreserven zusätzlich belasten werde.

Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der Schleswig-Holstein bereits mit hohen Nitratwerten zu kämpfen hat. Aktuelle EU-Vorgaben, darunter die 2020 novellierte Düngeverordnung und die 2024 aktualisierten Nitratrichtlinien, haben die Kontrollen für den Düngeeinsatz verschärft. Demnach gilt ein Boden als "gefroren", wenn die Oberflächentemperatur länger als zwölf Stunden unter 0°C liegt oder eine Eis- bzw. Schneeschicht von mehr als fünf Millimetern vorliegt – in solchen Fällen ist das Ausbringen von Gülle eigentlich verboten.

Streitpunkt bleibt, ob die schleswig-holsteinische Interpretation mit den geltenden EU- und nationalen Regelungen im Einklang steht. Sollte sich die Landesregelung durchsetzen, könnte dies zwar flexiblere Gülleausbringung ermöglichen – allerdings möglicherweise auf Kosten der Grundwasserqualität. Umweltverbände und Opposition fordern stattdessen eine konsequentere Umsetzung der bestehenden Vorschriften.