Steuerentlastung für pflegende Angehörige: Wer jetzt mehr Unterstützung erhält
Albertine StollSteuerentlastung für pflegende Angehörige: Wer jetzt mehr Unterstützung erhält
Steuerentlastung für pflegende Menschen ausgeweitet: Mehr Unterstützung für Betreuer schwerbehinderter Angehöriger
Ein Steuerfreibetrag für pflegende Menschen wurde erweitert, um mehr Menschen zu unterstützen, die sich um schwerbehinderte Familienmitglieder kümmern. Neu dabei sind nun auch diejenigen, die Angehörige mit dem Merkzeichen "H" (hilflos) im Schwerbehindertenausweis betreuen. Bisher war die Regelung nur auf Menschen der Pflegegrade 4 und 5 beschränkt.
Seit 2021 können bereits ab Pflegegrad 2 Ansprüche geltend gemacht werden – eine finanzielle Entlastung, die einem größeren Kreis unbezahlt pflegender Menschen zugutekommt.
Der Pflege-Pauschbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen und entlastet so die Finanzen von Menschen, die regelmäßig Angehörige versorgen. Die Höhe der Entlastung steigt mit dem Pflegegrad und honoriert damit besonders diejenigen, die sich um die am stärksten beeinträchtigten Menschen kümmern.
Menschen, die Angehörige mit Pflegegrad 1 betreuen, haben jedoch keinen Anspruch auf diesen spezifischen Steuerfreibetrag. Ihnen stehen aber andere finanzielle Hilfen offen, etwa Pflegegeld aus der Pflegeversicherung. Ändert sich der Pflegegrad im Laufe des Jahres, richtet sich die Höhe des Freibetrags nach dem höchsten erreichten Grad.
Ursprünglich war die Regelung auf die Menschen der Pflegegrade 4 und 5 begrenzt. Doch seit 2021 gilt die Förderung ab Pflegegrad 2 – ein Zeichen für die wachsende Anerkennung der finanziellen Belastung, der sich pflegende Menschen unabhängig vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit gegenübersiehen.
Obwohl die genauen Höchstbeträge der Steuerentlastung nicht festgelegt sind, beginnen verwandte Leistungen wie das Pflegegeld ab 599 Euro monatlich bei Pflegegrad 2. Der Freibetrag soll greifbare Unterstützung bieten, insbesondere für diejenigen, die sich um als hilflos oder schwerstpflegebedürftig eingestufte Angehörige kümmern.
Die erweiterte Regelung umfasst nun mehr Pflegepersonen – auch diejenigen, die Angehörige mit dem Merkzeichen "H" versorgen. Die Änderung schafft mehr finanzielle Spielräume für Familien, die langfristige Pflegeverantwortung tragen. Ansprüche bleiben jedoch auf Pflegegrad 2 und höher beschränkt, wobei höhere Grade eine stärkere Entlastung erhalten.